Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2015-06-11
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-11
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen bei Artikel 3 Absatz 2, die Fassung des Ständerates zu unterstützen. Gemäss dem vom Eidgenössischen Departement des Innern bei Professor Glauser in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist es verfassungswidrig, dass der Bund die aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendige Rechtsgrundlage betreffend Gesundheitsfachpersonen, die in den Kantonen im öffentlich-rechtlichen Bereich tätig sind, gleich selber schafft. Auch wenn der Einbau dieser Rechtsgrundlage aus pragmatischer Sicht begründet und nachvollzogen werden kann und dieses Vorgehen von der Gesundheitsdirektorenkonferenz sogar empfohlen wird, hält die Kommissionsminderheit daran fest, dass der Beschluss unseres Rates nicht unterstützt werden kann, und zwar wegen der fehlenden Verfassungsgrundlage und aus Respekt gegenüber unseren föderalen Strukturen. Auch der Bundesrat ist wiederholt zu diesem Schluss gekommen.
Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, bei Artikel 3 Absatz 2 die Fassung des Ständerates zu unterstützen.