Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-06-11
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-11
Wortprotokoll
Zur Differenz bei Artikel 3 Absatz 2: Wir haben gehört, dass die Gesundheitsdirektorenkonferenz eine Bundeslösung befürwortet. Der Vertreter der Minderheit hat auf die Bedenken bezüglich Verfassungsmässigkeit hingewiesen. Er hat aber nicht darauf hingewiesen, dass es bereits einen Bundesgerichtsentscheid gibt, welcher das Patienteninteresse sehr hoch gewichtet.
Es kann nicht sein, dass wir mit dem Gesetz die öffentlich-rechtlichen und die privaten Leistungserbringer mit einem Leistungsauftrag dazu verpflichten, ein Patientendossier anzubieten, die öffentlich-rechtlich angestellten Personen, die bei diesen Leistungserbringern tätig sind, aber nicht ermächtigen, Daten ins Dossier einzutragen oder abzurufen. Dazu müssen wir die Rechtsgrundlagen schaffen. Wenn wir das nicht tun, dann müssen 26 Kantone legiferieren. Wie Sie alle wissen, werden die Kantone das zeitlich und inhaltlich sehr unterschiedlich tun. Das Anliegen der grünliberalen Fraktion ist es, dass das elektronische Patientendossier rasch und einheitlich umgesetzt wird. Wir werden deshalb die Mehrheit unterstützen und an unserem Entscheid festhalten.
Zu den Artikeln 25 und 26: Da geht es um die Verpflichtung der ambulanten Leistungserbringer zum Anbieten des elektronischen Patientendossiers. Um unser Anliegen einer raschen und einheitlichen Umsetzung und damit auch den Mehrwert aus dem Patientendossier - Mehrwert im Bereich Qualität und Effizienz - realisieren zu können, brauchen wir auch den ambulanten Bereich. Dies trifft auch vor dem Hintergrund der Tatsache zu, dass immer mehr Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden, und vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von polymorbiden Kranken, welche oft auch bei mehreren Leistungserbringern in Behandlung sind. Da müssen Daten ausgetauscht werden können.
Ein Wort zur Ärzteschaft: Die Ärzteschaft sieht die Pflicht zur Einführung des elektronischen Patientendossiers für die ambulanten Leistungserbringer als Provokation an. Sie verweigert sich damit der technischen und auch der gesellschaftlichen Entwicklung - dies ganz im Unterschied zur Spitex, welche auch im ambulanten Bereich tätig ist und das elektronische Patientendossier begrüsst. Die Ärzte drohen offen mit dem Referendum gegen das Gesetz, wenn sie verpflichtet werden. Anders gesagt: Der Ärztelobbyismus erpresst die Politik. Das ist nicht akzeptabel. Man kann bezüglich einer Übergangsfrist von zehn Jahren sagen - die Schätzung wurde bereits genannt, dass das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2028 auch für den ambulanten Bereich obligatorisch wäre -, dass eine derartige Rechtsetzung aus rechtlichen, juristischen Überlegungen, aber auch vor dem Hintergrund der rasanten technischen Entwicklung fragwürdig sei. Das mag stimmen. Wir haben aber absolut kein Verständnis für die Haltung der Ärzteschaft.
Werfen wir einen Blick auf die Demografie der Ärzte, auf die Altersstruktur und auf den Anteil der Ärzte über 55 Jahre. Ich habe gestern auf der Website der FMH nachgeschaut, wo ganz aktuelle Zahlen - Stand 2014 - zu lesen sind: Fast 60 Prozent der Ärzte befinden sich, auf den ambulanten Bereich bezogen, in der Altersklasse 55plus; also fast 60 Prozent der Ärzte im ambulanten Bereich, welcher hier zur Diskussion steht, werden im Zeitpunkt der Inkraftsetzung, bei dem das Obligatorium für sie gelten würde, bereits in Pension sein. Die Jüngeren haben aber kein Problem mit der elektronischen Datenführung und dem elektronischen Patientendossier. Aus unserer Sicht handelt es sich hier fast um einen Streit um des Kaisers Bart, welchen die Ärzte als Standesorganisation führen.
Frau Humbel hat ebenfalls auf das Missverhältnis hingewiesen, das entstehen würde, wenn Geburtshäuser verpflichtet würden, das Patientendossier anzubieten, während das für Ärzte weiterhin freiwillig wäre.
Wir Grünliberalen wollen dem Ständerat wie auch unserem Rat nochmals eine Chance geben, einen echten Kompromiss zu erarbeiten, wonach die ambulanten Leistungserbringer zumindest teilweise mit eingebunden werden. Angedacht ist eine Lösung, bei der neuzugelassene Leistungserbringer in der gleichen Art wie die stationären Leistungserbringer verpflichtet würden. In diesem Sinne könnte ein echter Kompromiss ausgearbeitet und gefunden werden, dem man dann auch zustimmen könnte.
Den jetzigen Antrag der Minderheit II (Steiert) habe ich in der Kommission zwar unterstützt, doch er ist als minimaler Kompromiss bzw. eher als Einknicken vor der Ärzteschaft anzusehen.
Im Interesse der Patienten werden wir den Antrag der Minderheit I (de Courten) unterstützen und am Beschluss des Nationalrates festhalten. Ich bitte Sie, das auch zu tun.