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Eberle Roland · Ständerat · 2014-06-19

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-19

Wortprotokoll

Wir wissen erstens, dass der Bundesrat im Netzbeschluss, in Artikel 2 Absatz 1, geschrieben hat: "Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum." Und fatalerweise oder kühl berechnend, je nachdem wie man es anschaut, hat er in Absatz 2 festgehalten: "Der Bundesrat setzt diesen Beschluss zusammen mit der Änderung ... des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen in Kraft" - jetzt kommt es -, "wenn gegen die Änderung ... des Nationalstrassenabgabegesetzes kein Referendum zustande kommt oder die Änderung in einer Volksabstimmung angenommen wird." Diese Verknüpfung wird uns ein bisschen beschäftigen.

Wir wissen zweitens, dass die Vignettenpreiserhöhung von 40 auf 100 Franken keine Zustimmung des Volkes erhielt, dass der Netzbeschluss nach wie vor besteht und für die Inkraftsetzung lediglich einen nochmaligen Entscheid der Bundesversammlung benötigte, dass im Abstimmungsbüchlein stand, dass über den Netzbeschluss nicht abgestimmt werde, und dass aus der Vox-Analyse hervorgeht, dass die Vignettenverteuerung massgebend für das Volksnein war und die Verknüpfung nur eine marginale Rolle gespielt hat; das ist die Analyse von Vox.

In Erinnerung zu rufen ist drittens, dass sich der Bund im Rahmen der Verhandlungen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs mit den betroffenen Kantonen darauf geeinigt hatte, die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen inklusive der noch nicht realisierten Strecken sowie für die Ausbauten zu übernehmen. Die Kantone haben im Gegenzug die Finanzierung anderer Aufgaben übernommen. In diesem Kontext wirkt es ein bisschen zynisch, wenn der Bundesrat in der Stellungnahme zu meiner Motion schreibt: "Aufgrund des Neins bleiben daher die Kantone für Betrieb, Unterhalt und Ausbau dieser Strassen verantwortlich." Ich stütze mich auf den Grundsatz von Treu und Glauben und erwarte vom Bundesrat, dass er das auch tut und zusammen mit der Kommission diese wichtige Finanzierungsfrage angeht.

Das Nein zur Vignette rechtfertigt es meines Erachtens nicht, den Netzbeschluss sang- und klanglos zu versenken oder zuunterst in die Schublade zu legen. Nach meinem Dafürhalten ist der Netzbeschluss nach wie vor gültig und weitestgehend unbestritten.

Lassen Sie mich noch einen Aspekt beifügen, der aus der Sicht der Kantone wichtig ist für die Beurteilung der Lage in Bezug auf die Umsetzung des Netzbeschlusses. Die Kantone sind bekanntlich gehalten, eine koordinierte Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Landschaft sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind Raumentwicklungsprojekte nur zu verantworten, wenn die Hauptverkehrsachsen zuverlässig festgelegt sind. Ebenso offensichtlich ist, dass auch die Kantone Planungssicherheit benötigen, um einer weiteren unkontrollierten Zersiedelung unseres Landes effektiv entgegenwirken zu können. Von der bundesrätlichen Haltung - ich kann sie so weit nachvollziehen -, sich zu weigern, den Netzbeschluss in Kraft zu setzen und die nötige Finanzierung aktiv zu entwickeln, sind folgende Kantone betroffen: Neuenburg, Bern, Jura, Basel-Stadt, Baselland, Aargau, Zürich, Zug, Glarus, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Tessin und Wallis. Wir sind uns vermutlich einig, dass unser Land im öffentlichen Verkehr, aber auch im Individualverkehr auf eine kohärente Erschliessung angewiesen ist, und dass der Bund die entsprechende Führungsrolle [PAGE 696] wahrzunehmen hat. Ich begrüsse es ausdrücklich, dass nach der Fabi-Vorlage nun auch der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) auf hoffentlich gute Wege kommt.

Gegenwärtig läuft bekanntlich das Vernehmlassungsverfahren zum NAF, und er ist hoffentlich schon sehr bald mit der bundesrätlichen Botschaft zur Beratung in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Es ist daher zielführender, den Bundesrat nicht parallel und zusätzlich zur NAF-Diskussion mit einem Zusatzauftrag zu belasten, sondern das Kernanliegen meiner Motion, den Netzbeschluss rasch umzusetzen, sinnvoll in die laufenden Arbeiten einzubetten.

Ich beantrage Ihnen deshalb, die Motion an unsere Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zu überweisen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!