Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-19
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19
Wortprotokoll
Zuerst kurz zur Frage, worum es bei dieser Vorlage geht: Das Verhalten von Fangruppen beim Transport zu Sportveranstaltungen stellt den öffentlichen Verkehr vor grosse Herausforderungen. Insbesondere im Zusammenhang mit Extrazügen, wie sie die SBB seit Längerem für Fantransporte einsetzen, kommt es immer wieder zu zum Teil schweren Zwischenfällen. Gewaltbereite Fans verursachen immer wieder Schäden an den eingesetzten Zügen und Bussen und gefährden zunehmend die Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Es geht hier also nicht nur um Sachbeschädigungen, sondern auch um die Sicherheit von Personen. Wegen der bestehenden Transportpflicht haben die Transportunternehmen heute keine ausreichende Möglichkeit, Fangruppen aus dem öffentlichen Verkehr auszuschliessen. Ihre Strategie konzentriert sich heute darauf, die Fans von den normalen Passagieren im fahrplanmässigen Verkehr zu trennen. Damit können aber die negativen Begleiterscheinungen zu wenig eingedämmt werden.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die heutige Transportpflicht gelockert werden. Bahn- und Busbetriebe sollen künftig Passagiere, welche als Fans zu Sportveranstaltungen reisen, zur Benützung von Charter- oder Extrazügen oder Extrabussen verpflichten können. Zusätzlich soll eine neue Haftungsbestimmung geschaffen werden. Die Sportclubs sollen unter gewissen Voraussetzungen für die [PAGE 686] Schäden an Personen und Sachen haften, die ihre Fans verursachen. Mit diesen Massnahmen sollen die Grundlagen geschaffen werden, damit die Sicherheit im öffentlichen Verkehr bei Fantransporten wieder gewährleistet ist und Schäden verhindert werden können.
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession mit 142 zu 30 Stimmen bei 7 Enthaltungen die Rückweisung an den Bundesrat beschlossen. Die Rückweisung ist mit dem Auftrag an den Bundesrat verbunden, mit allen Stakeholders - Kantone, Städte, Transportunternehmen, Klubs, Schweizerischer Fussballverband, Personal des öffentlichen Verkehrs usw. - praktikable Lösungen auszuarbeiten, welche den lokalen Gegebenheiten anzupassen sind.
Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 28. April 2014 den Rückweisungsbeschluss des Nationalrates eingehend behandelt und stellt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag, die Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen. Eine Minderheit ist für Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates auf Rückweisung.
Die grosse Mehrheit der Kommission ist klar der Meinung, dass in dieser Angelegenheit Handlungsbedarf besteht. Das, was der Nationalrat mit seiner Rückweisung vom Bundesrat verlangt, wurde in den vergangenen fünf Jahren bereits getan. Man hat viele runde Tische durchgeführt, man hat mit allen Beteiligten gesprochen und versucht, mit beiden Seiten einen Konsens zu finden. Neue Verhandlungen und Gespräche würden wohl kaum zu neuen Ergebnissen führen. Die Mehrheit der Kommission sieht darum in der Rückweisung keinen Mehrwert. Ausserdem wäre das Signal, das wir mit einer Rückweisung aussenden würden, negativ; es entstünde damit der Eindruck, dass wir die Situation so, wie sie heute ist, akzeptieren. Es darf auch noch erwähnt werden, dass die Kantone die Vorlage unterstützen.
Wie der Präsident gesagt hat, können wir heute lediglich über den Rückweisungsbeschluss des Nationalrates befinden. Wir werden also weder eine Eintretensdebatte noch eine materielle Beratung der Vorlage durchführen.
Im Namen der fast einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen.