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AB 172138

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

Die Europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos wurden schon Mitte der Neunzigerjahre gemeinsam von der Europäischen Union und von der Europäischen Weltraumorganisation ESA lanciert. Seit 2008 liegt die Gesamtverantwortung bei der Europäischen Union. Der Bundesrat hatte schon 2009 das Verhandlungsmandat zur Beteiligung der Schweiz an diesen Programmen verabschiedet, und nach sechs Verhandlungsrunden wurde das Kooperationsabkommen am 12. März 2013 paraphiert. Ihre Kommissionen haben einer Voranwendung zugestimmt. Somit ist auch klar, dass wir heute über ein Geschäft reden, das eigentlich schon bestens unterwegs ist.

Gleichwohl erlaube ich mir zu sagen, worum es inhaltlich geht. Das Abkommen ermöglicht es der Schweiz, sich umfassend an Galileo und Egnos zu beteiligen. Galileo ist ein satellitengestütztes Navigationssystem, das im Endausbau aus 30 Satelliten und spezifischen Bodenstationen bestehen wird. Galileo wird fünf verschiedene Dienste anbieten, die auch für unser Land von grosser Bedeutung sind: ein frei zugängliches Signal, den "Open Service", einen "Commercial Service" für die Marktanwendungen, Anwendungen im Sicherheitsbereich sowie einen öffentlich regulierten Dienst für sensible Anwendungen für staatlich autorisierte Nutzer. Im Endausbau werden das 30 Satelliten sein; es ist geplant, dass bis 2015 ungefähr 18 der 30 Satelliten im Orbit sein sollten und dass ein entsprechender Betrieb für einige der Dienste möglich sein sollte.

Das zweite System, Egnos, ist ein regionales System, das Signale von globalen Satellitenkonstellationen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert. Dieses System ist seit 2011 in Betrieb.

Ich habe es gesagt: Man hat eine Voranwendung beschlossen. Die beiden Aussenpolitischen Kommissionen wurden konsultiert und haben beschlossen, das Abkommen vorläufig anzuwenden. Jetzt geht es darum, dass das Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union zur Teilnahme der Schweiz an den genannten Programmen definitiv zur Genehmigung unterbreitet wird.

Ich habe in aller Kürze zwei zusätzliche Bemerkungen zu machen: Die eine Bemerkung betrifft die Finanzierung. Selbstverständlich ist die Teilnahme an diesem Programm nicht kostenfrei, d. h. gratis, zu haben. Die Schweiz soll sich an den Kosten beteiligen, welche die EU für die Aufbauarbeit in den Jahren 2008 bis 2013 geleistet hat. Das ist ein Betrag von ungefähr 80 Millionen Euro. Berechnet auf der Basis des Verhältnisses zwischen dem BIP der Schweiz und jenem der EU, also anhand eines bestimmten Schlüssels, den auch andere Staaten einhalten wollen, dürfte sich der jährliche Betrag der Schweizer Beteiligung für die nächste Zeitspanne - sprich 2014 bis 2020 - auf rund 27 Millionen Euro belaufen. Diese Mittel sind im Voranschlag 2014 und im Finanzplan der Folgejahre eingestellt. Somit ist die Haushaltneutralität gegeben. Es gibt einen Verteilschlüssel, um diese Kosten aufzuteilen: Das UVEK trägt 40 Prozent der jährlichen Kosten, das WBF 25 Prozent, das VBS 10 Prozent und die restlichen Departemente 6,25 Prozent.

Schliesslich habe ich noch einen kurzen Kommentar zur Fahne und zum Vorgehen anzubringen. Es hat sich im Verlauf der Verhandlungen in Ihrer Kommission gezeigt, dass eine kleine Anpassung in Artikel 2 des Güterkontrollgesetzes notwendig ist, die bisher nicht gemacht wurde. Es ist so, dass es sich bei diesen GNSS-Programmen - das ist der Überbegriff - bei den entsprechenden Gütern im Prinzip um zivile Güter handelt und dass allfällige militärische Verwendungszwecke nicht im Vordergrund stehen. Gleichwohl muss aber dieser Artikel 2 des Güterkontrollgesetzes angepasst werden, weil das Güterkontrollgesetz die Umsetzung der Exportkontrollen im Bereich der doppelt verwendbaren, der nuklearrelevanten sowie der besonderen militärischen Güter regelt. Diese Anpassung, über die wir nachher entscheiden - das ist auf der Fahne etwas kompliziert dargestellt -, bezweckt einzig und allein, die strategischen Güter auch in diese Liste aufzunehmen. Insgesamt heisst das also, dass wir auf der Fahne bei Artikel 2 einen Sprung machen müssen, zum Güterkontrollgesetz übergehen, diese Anpassung vornehmen und dann wieder zu Artikel 3 zurückkehren sollten.

Im Namen der einstimmigen APK Ihres Rates darf ich Ihnen beantragen, dieses Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union bezüglich Teilnahme an den Satellitennavigationsprogrammen Galileo und Egnos zu genehmigen und dann auch diese kleine Anpassung im Güterkontrollgesetz zu beschliessen.

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