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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-20

Wortprotokoll

Die Motion wirft sicher eine berechtigte Frage auf. Nachdem sie eingereicht wurde, haben wir den Evaluationsbericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung erhalten, der analysiert, inwiefern sich das Zweiphasenmodell und der Führerausweis auf Probe bewährt haben. Es sind sich heute alle einig: Die Zweiphasenausbildung hat starke Verbesserungen im Bereich der Sicherheit und der Anzahl der Unfälle sowie eine Reduktion der Risiken ergeben. Das heutige Modell hat aber auch Schwachstellen. Insbesondere wurde aufgedeckt, dass zwischen der Erstausbildung und der Wiederholung viel zu viel Zeit vergeht. Auch der Inhalt der Weiterbildungsmodule ist verbesserungswürdig. Insofern teilen wir die Meinung, dass die obligatorische Weiterbildung zwar nötig ist, dass man sie aber auch überarbeiten muss. Sie abzuschaffen oder auf Neulenkerinnen und Neulenker einzugrenzen, die in der Probezeit eine schwere Verkehrsregelverletzung begehen, wäre hingegen falsch.

Zum Vorgehen, wie es der Bundesrat nach der Sichtung der Evaluationen sieht: Wir sind der Meinung, dass man jetzt mit den Kantonen und mit den Ausbildungsexperten die Berichte besprechen sollte. Die Fahrerausbildung in der zweiten Phase soll abgespeckt werden, dafür wird der Inhalt der ersten Phase gestärkt. Vor allem soll eine verkürzte Weiterbildung ins Auge gefasst werden. Heute muss diese ja spätestens sechs Monate nach der Führerprüfung besucht werden; zu diesem Zeitpunkt können wir Verhaltensweisen noch besser beeinflussen. Die Unterrichtsmodule von sieben Stunden sind aufwendig, sie kosten auch für Familien viel. Wir haben also den Eindruck, da könne man das bisherige System noch optimieren. Deshalb sind wir einverstanden mit der Stellungnahme Ihrer Kommission, wonach zwar Schwächen vorhanden sind, dass die Motion aber zu weit geht und daher abzulehnen ist.