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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-20

Wortprotokoll

Es ist sicher so, dass es hier, wie in jedem Lebensbereich, Missbräuche gibt. Es ist so, dass Installationsunternehmen aus der EU in der Schweiz tätig werden, ohne dass sie im Besitz einer Bewilligung sind. Wir haben jetzt die Statistik von 2010 bis und mit 2013 nochmals nachführen lassen - es hat sich jedes Jahr verbessert. Offenbar lag es auch lange am fehlenden Wissen, dass man in der Schweiz im elektrischen Bereich nicht installieren darf, ohne eben über eine Bewilligung zu verfügen. Im letzten Jahr gab es insgesamt 103 Anzeigen, davon lediglich 37 gegen Unternehmen mit Sitz in der EU. Im Jahr 2010 waren es noch mehr als die Hälfte. Die Situation hat sich durch die vermehrte Information verbessert.

Im Moment gibt es auch 64 Prozent Schweizer Unternehmen, die ohne Bewilligung tätig sind. Wir erwarten von allen Unternehmen, die im Bereich von elektrischen Installationen tätig sind, dass sie eine Bewilligung haben. Deshalb behandeln wir auch alle gleich, ob das Unternehmen seinen Sitz nun in der Schweiz oder in der EU hat. Die Bewilligung ist Pflicht, weil sie ein Gütesiegel ist und weil es sehr wichtig ist, dass man für diese Tätigkeit die entsprechende Ausbildung hat.

Der Vollzug liegt ausser beim Esti bei den Kantonen, beim Baugewerbe und bei den Netzbetreibern; also bei den 730 Netzbetreibern auf Stufe Gemeinden. Das funktioniert relativ gut. Wir können ihnen schon verordnen, noch mehr zu kontrollieren. Ich erhalte aber auch die Forderung nach weniger Bürokratie im Vollzug. Wenn wir jetzt die Kontrollen verstärken, dann bin ich überzeugt, dass wir in der nächsten Session einen entsprechenden Vorstoss in die entgegengesetzte Richtung haben werden. Ich habe den Eindruck, dass die Kantone und das Esti die NIV mit ihren Stichproben gut umsetzen.

Wenn es jetzt nur noch darum geht, dass diese ausländischen Unternehmen die Bussen nicht bezahlen, dann muss man das gleich behandeln wie bei anderen Vergehen, wo es um den Vollzug bei Bussen geht, indem man das in die Kautionspflicht einrechnet. Es steht dem Baugewerbe frei, hier die bestehende Kautionspflicht auszudehnen, auch auf das Inkasso oder allfällige nichtbezahlte Bussen im Bereich der NIV. Das ist möglich. Da würde ich Ihnen empfehlen, mit der Baubranche Kontakt aufzunehmen, wenn das wirklich ein Problem ist. An uns ist es noch nie wirklich als Problem herangetragen worden, dass sich Schweizer Installateure sehr benachteiligt fühlen würden, denn es gibt wirklich viel mehr Schweizer Installateure, die hier Probleme machen. Es gibt auch viele Hobbyhandwerker, die Tätigkeiten ausüben, die eigentlich Fachleute ausüben müssten.