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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich glaube, die erneute Diskussion und die letzte verbleibende Differenz zeigen, dass viele Fragen um das traditionelle Wissen noch offen sind. Deshalb ist es auch zu der vom Kommissionspräsidenten erwähnten Diskussion bei der Wipo gekommen. Die Diskussionen über den Schutz und den Umfang dieses Wissens und die Frage, wie es überhaupt erlangt und publiziert wird, werden weitergehen. Deshalb glaube ich, Herr Ständerat Cramer, dass wir auch dann, wenn wir nochmals eine Runde einschalten und eine zusätzliche Sitzung abhalten würden, die Fragen nicht zur vollsten Zufriedenheit beantworten könnten, denn sie sind komplex und offen. Der Nationalrat hat mit seiner Ergänzung festgelegt, dass die Ausnahmen von der Sorgfaltspflicht auch dann nicht gelten, wenn der Öffentlichkeit dieses traditionelle Wissen frei zugänglich ist.

Pour ce qui concerne la question posée par Monsieur Berberat: oui, effectivement, on ne fait pas de différence en fonction de la manière dont on a obtenu la connaissance traditionnelle, et on ne prend pas en considération le fait de savoir si c'était avec l'accord des intéressés ou non. Pour nous, pouvoir dire que cela s'est fait avec l'accord des sociétés indigènes serait peut-être une piste à suivre. Mais pour le moment, cela n'est pas défini ainsi, et donc cela reste incertain. A notre avis, c'est vraiment problématique si on ratifie le Protocole de Nagoya.

Weil die EU, wie Sie zu Recht gesagt haben, in ihrem Verordnungsentwurf zwar konkreter geworden ist als wir in unserem Gesetzentwurf, aber auch dort die Definitionen nicht über alle Zweifel erhaben sind - aus unserer Sicht sogar problematischer sind als die schweizerischen -, dürfte erstens das Risiko, dass die Schweiz deswegen eingeklagt wird, klein sein; kleiner als noch vor zehn Tagen, als Sie das erste Mal darüber gesprochen haben. Zweitens können wir es eben auch nicht "heilen", wenn wir nochmals versuchen einzuengen. Drittens glauben wir tatsächlich, dass der richtige Weg über die Arbeitsgruppen der Wipo führt, um dieses traditionelle Wissen in einem breiteren Rahmen und genereller fassen zu können. Dort würden wir uns jetzt auch dafür starkmachen, Klarheit zu schaffen.

Nochmals festhalten möchte ich, dass das vom Nationalrat Stipulierte - die Einschränkung, dass dieses Wissen der Öffentlichkeit nicht bereits frei zugänglich sei - nirgends, weder national noch international, definiert ist. Somit würde in der Anwendung auch Unklarheit darüber bestehen, was das im Einzelfall hiesse. Der Bundesrat wird deshalb die entsprechenden Diskussionen in der Wipo verfolgen. Je nach [PAGE 323] Entwicklung der internationalen Instrumente und der Umsetzungspraxis - falls sich das als wirklich schwierig erwiese - würden wir Ihnen im schlimmsten Fall zu gegebener Zeit dann eine Klärung von Artikel 23p vorschlagen.

Im Moment aber empfehle ich Ihnen, diese letzte Differenz zu bereinigen, im Wissen darum, dass wir keine perfekte Lösung haben.