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Theiler Georges · Ständerat · 2014-03-20

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich habe bei der Minderheit II schon gesagt, dass die regionalen Fragen immer eine grosse Rolle spielen. Das ist natürlich auch hier der Fall, indem die Gegner dieser Lösung des Bundesrates nun versuchen, die Regionen gegeneinander aufzuwiegeln; das ist zwar legitim, aber im Ständerat doch etwas unschön.

Es wird hier gefragt, ob man auf Teile oder auf das Ganze verzichten könne. Da muss ich sagen, dass man auf die Sanierung sicher nicht verzichten kann. Es wurde von Frau Bundesrätin Leuthard gesagt, dass diese auch erste Priorität habe. Wenn ich bei den beiden Lösungen aber schaue, ob es da Verzögerungsmöglichkeiten und damit eine gewisse Erstreckung bezüglich der Finanzierung gibt, dann sehe ich: Es ist doch genau die bundesrätliche Lösung, die hier Flexibilität zeigt. Die kurze Rola müssen Sie so schnell wie möglich erledigen, sonst schaden Sie ja noch mehr. Dort sind es Kosten von 280 Millionen Franken pro Jahr; die Zeit ist so kurz wie möglich zu halten und damit vorgegeben. Wenn Sie eine zweite Röhre bauen und dann die erste sanieren, haben Sie dort auf der Zeitachse Flexibilität. Ich sage nicht, man müsse das so machen, aber diese Opportunität zu haben ist immerhin auch etwas wert.

Die ganze Geschichte wurde ja durch die Studie des Büros Helbling aufgerollt, die ja noch in der "Sonntags-Zeitung" publiziert wurde - das Kommissionsgeheimnis lässt grüssen. Ich habe schon beim Eintreten gesagt, dass Helbling selber ganz entscheidende Punkte und Elemente zu dieser Berechnung anführt, welche auf die Grössenordnung kommt, wie sie im Antrag der Minderheit III dargestellt wird. Es heisst dort, dass in den Berechnungen indirekte Kosten wie beispielsweise Kosten infolge von längeren Reisezeiten durch Umwegfahrten bzw. PKW- und LKW-Verlad während Sperrzeiten des Gotthard-Strassentunnels, Staukosten oder Opportunitätskosten durch die Belegung von hochwertigen Flachbahngütertrassen im internationalen alpenquerenden Verkehr nicht berücksichtigt seien. Der zweite Teil der Aussage betrifft den Nutzen, den man nicht berücksichtigt: Nicht berücksichtigt wurden ferner die Nutzenunterschiede bzw. monetär nur schwer quantifizierbare Kriterien zugunsten der zweiten Röhre wie beispielsweise die erhöhte Personensicherheit bei getrennten Fahrspuren, die Erhöhung der Verfügbarkeit durch die geschaffene Redundanz, die Verbesserung der Zugänglichkeit für den Unterhalt, die besseren Möglichkeiten für die Personenrettung im Ereignisfall, die Nachhaltigkeit der Investition oder die höhere gesamtverkehrliche Redundanz bezogen auf den Schienenverkehr infolge der höheren Verfügbarkeit des Strassentunnels.

Es ist jetzt ein relativ langes Zitat geworden. Wenn aber das am Ende einer Studie gesagt wird und die Zeitungen - es kann auch eine recht gute Zeitung sein wie die "NZZ" und dann noch die "NZZ am Sonntag" - nicht fähig sind, auch noch zu schreiben, was überhaupt in der Studie berücksichtigt wird, dann tut es mir irgendwie ein bisschen leid. Doch hier in diesem Rat ist es, glaube ich, wichtig zu wissen, was in dieser Studie drin ist. Es geht nicht nur um den künftigen Unterhalt; vielmehr muss man selbstverständlich auch den Nutzen und die nichtberücksichtigten Elemente mit in die Überlegungen einbeziehen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den Antrag der Minderheit III ebenfalls abzulehnen.