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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2014-09-24

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Ist der Bau einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard rechtens oder nicht? Machen wir uns nichts vor: Wir werden beide Röhren vollständig öffnen müssen, und das schon kurze Zeit nach der Eröffnung des zweiten Tunnels. Somit besteht eindeutig eine Kapazitätserhöhung, was ein Verstoss gegen den Alpenschutzartikel ist. Täuschen wir uns nicht selber. Die Schweiz wird dem Druck aus den EU-Ländern nicht standhalten und in den Stauzeiten an Ostern oder während der Sommerferien nicht zwei Spuren geschlossen halten können. Deshalb erstaunt es mich schon, dass der Bundesrat bisher diese Argumente einfach auf die Seite gewischt hat, ohne diese vertieft zu prüfen. Die Vorgehensweise des Bundesrates erachte ich als staatspolitisch problematisch. Würde ein sauberes, verfassungskonformes Vorgehen nicht darin bestehen, dass man die Absicht des Bundesrates durch eine Verfassungsänderung ermöglichen und dann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf definieren würde?

Tatsache ist: Mit einem zweiten Strassentunnel wird in jeder Hinsicht ein falsches Signal an Europa geschickt. Die Verlagerung muss vor allem auf den langen Strecken erfolgen. Der Bau einer zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels würde unweigerlich zu einer massiven Zunahme des Verkehrs auf der Gotthardroute führen. Zu behaupten, die zusätzlichen Fahrspuren würden nicht genutzt, ist meiner Meinung nach schlicht den Leuten Sand in die Augen gestreut. Spätestens nach dem ersten Osterstau löst sich die versprochene Begrenzung auf eine Fahrspur pro Richtung in den Abgaswolken auf. Der Bau einer zweiten Röhre am Gotthard verstösst somit gegen Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung, wo ganz klar steht: "Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden."

Aufgrund dieser wichtigen offenen Fragen bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag meiner Minderheit I zu unterstützen und den Bundesrat zu beauftragen, eine vertiefte Abklärung der Vereinbarkeit mit dem Landverkehrsabkommen und eine vertiefte Abklärung der Verfassungsmässigkeit vorzunehmen. So muss die Bevölkerung nicht über etwas abstimmen, das dann schlussendlich nicht eingehalten werden kann.

Ich komme zum Antrag meiner Minderheit II: Der Gotthardtunnel würde aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds finanziert werden. Tatsache ist - und das wissen wir alle auch -, dass jeder Franken nur einmal ausgegeben werden kann. Die zweite Röhre am Gotthard steht damit in direkter Konkurrenz zu anderen Strassen- und Agglomerationsprojekten. Verkehrsprobleme bestehen, beispielsweise verkehren täglich 17 000 Fahrzeuge am [PAGE 1739] Gotthard, gegenüber etwa 140 000 rund um Zürich. Eine zweite Röhre kommt mit etwa 3 Milliarden Franken teuer zu stehen, wenn man auch die langfristigen Kosten einrechnet. Tatsache ist, dass durch diese enormen Kosten eine Mittelkonkurrenz zu den Agglomerationsprojekten entsteht. Diese beinhalten Tram-, Bus- und Langsamverkehr. Deren Finanzierung ist, wie wir ja alle wissen, auch noch nicht gesichert. Diese Bedenken wurden übrigens bereits in zahlreichen Vernehmlassungsantworten geäussert; z. B. teilen der Kanton Thurgau, der Kanton St. Gallen, die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz und der Schweizerische Städteverband die Ansicht, dass es nicht zu einer Mittelkonkurrenz kommen solle und dass es ganz klar und wichtig sei, zu diesem Zeitpunkt zu priorisieren und festzulegen, was wir uns leisten können und was nicht finanzierbar ist. Auch aus der Romandie kommen klare Zeichen: Die Regierungen der Kantone Genf, Waadt und Neuenburg erachten es ebenfalls als den falschen Weg, ohne klar priorisierte Vorstellungen jetzt Investitionen zu bewilligen, die 3 Milliarden Franken kosten und für eine zweite Strassenröhre am Gotthard verwendet werden, wenn kurz davor die Neat mit sehr viel mehr Kapazitäten eröffnet wird.

Die etwa 3 Milliarden Franken für die unnötige, teure und nicht nachhaltige zweite Röhre sind also an anderen Orten besser investiert. Die Agglomerationen leiden unter stark zunehmendem Verkehr. Dort müssen Engpässe beseitigt werden. Vor allem aber müssen auch der öffentliche Verkehr sowie der Velo- und Fussverkehr ausgebaut werden. Diese Investitionen, die in den dichtbesiedelten Gebieten vorgenommen werden und von denen Millionen von Menschen jeden Tag profitieren können, haben erste Priorität, bevor wir in eine zweite Strassenröhre am Gotthard investieren und dadurch in erster Linie dem Transitverkehr eine schnellere Durchfahrt durch die Schweiz ermöglichen. Der Bundesrat hat es bisher versäumt aufzuzeigen, wo diese Mittel eingespart werden müssen, wenn wir die zweite Röhre beim Gotthard-Strassentunnel bauen.

Deshalb bitte ich Sie, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen und somit den Bundesrat zu beauftragen, ein Verzichts-, Verzögerungs- und Finanzierungsprogramm vorzulegen. Darin sollen die Gesamtkosten einer Sanierung den Gesamtkosten für den Bau einer zweiten Strassenröhre am Gotthard über eine Zeitspanne bis zur nächsten Sanierung in dreissig bis vierzig Jahren gegenübergestellt werden, und zwar inklusive Betriebs- und Unterhaltskosten.