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Gasser Josias F. · Nationalrat · 2014-09-24

Gasser Josias F. · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Alpenschutz heisst Schutz der Berge und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Das ist Verfassungsrecht und steht in Artikel 84 der Bundesverfassung. Dafür setze ich mich ein als Bergler. Dafür, dass unsere Bundesrätin dies auch auf der internationalen Bühne wie diese Woche in New York getan hat, ist ihr zu danken.

Warum Sie auf diese Vorlage nicht eintreten sollen, versuche ich mit den folgenden vernunftgeleiteten und schlagenden Argumenten zu zeigen:

1. In der Bundesverfassung steht unmissverständlich: "Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze [PAGE 1745] erfolgt auf der Schiene. ... Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden." Offensichtlich genügt der gesunde Menschenverstand nicht, um diese Formulierung zu verstehen. Nein, es braucht Heere von Juristen, die dann in teuren Rechtsgutachten bestätigen, was der gesunde Menschenverstand hätte erfassen müssen. Noch gefährlicher wird es, wenn solche Dinge in die Hände der Politiker und Politikerinnen kommen. Dann wird gedreht und gewendet, bis Gründe gefunden werden, es trotzdem zu tun. Die Trickkiste steht bereit, und siehe da: Eine neue halbe Röhre wird hervorgezaubert, und die alte wird halbiert! Man rechne: Halb und halb gibt bekanntlich eins. Clever! Solche Spielchen sind etwas für Politiker, aber nicht fürs Volk. Wenn Sie, entgegen den vielen guten Argumenten gegen eine zweite Röhre, die Sie noch hören werden, trotzdem eintreten, seien Sie doch ehrlich, und schreiben Sie es in die Verfassung. Unterstützen Sie die Minderheit III!

2. Eine Maxime der schweizerischen Verkehrspolitik ist die Verlagerung. Warum gerade jetzt, wo die Voraussetzungen am besten sind, diese torpedieren?

3. Zur Sicherheit: Es ist hinlänglich bekannt, dass der sicherste Transport - das ist vielfach nachgewiesen - auf der Schiene erfolgt, und zwar für Güter und Personen.

4. Die Schiene ist über längere Strecken am wirtschaftlichsten, wenn die Anknüpfungspunkte an Strasse und Wasser gewährleistet sind. Sie hat die beste Umweltbilanz.

5. Wir alle sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das gewichtigste Argument: Wir haben schon Unsummen in die Transitbahninfrastruktur investiert. Ich wiederhole es: Die Kosten für die Neat betragen total rund 24 Milliarden Franken, der Ausbau der Zufahrtsstrecken zum 4-Meter-Korridor kommt auf zirka 1 Milliarde Franken zu stehen. Die Förderung und die Massnahmen für den Betrieb des kombinierten Verkehrs kosten 350 Millionen Franken; sie werden um fünf Jahre verlängert, darüber freuen sich die Verlader. Bis die volle Produktivität ausgeschöpft sein wird, Anfang der 2020er-Jahre, werden wir - man höre und staune - rund 27 Milliarden Franken in die Schieneninfrastruktur und den Betrieb gesteckt haben, um den Transitverkehr auf die Schiene zu bringen. Ich frage Sie: Wer zweifelt daran, dass wir dies schaffen können? Sollten die Verlader, die Unternehmer daran zweifeln, hätte ich enorm Mühe. Das ist genügend Geld.

Drei Löcher und eine Passstrasse werden das Tessin mit der übrigen Schweiz verbinden. Das Tessin wird über die Bahn ab 2016 noch besser erschlossen sein, es wird eine Fahrzeitverkürzung von einer Stunde resultieren. Die Mehrkosten in der Höhe von rund 3 Milliarden Franken für die zweite Röhre sparen wir uns und investieren das Geld an Orten, wo es echte Verkehrsprobleme löst, die mit der Verlagerung nicht gelöst werden können. Die Studie von SMA und Partner AG zur Fahrplan- und Kapazitätsprüfung für eine Rola im Basistunnel hat klar gezeigt: Die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ist durch ein entsprechendes Verkehrsmanagement ohne zweite Röhre möglich; die Sanierung wird im Winter gemacht, sie dauert sechs bis acht Jahre; die PKW werden über den Bahnscheiteltunnel geführt, wie das bis 1980 der Fall war; ab 2020 wird eine zusätzliche Lang-Rola von Grenze zu Grenze installiert; für Güter gibt es eine Kurz-Rola. Die Kapazitäten sind da, ohne dass irgendein Umwegverkehr notwendig sein wird. Das sind Tatsachen, von denen müssen Sie sprechen.

Niemand - leider auch der Bundesrat nicht - spricht davon, wie die Vollsperrung des Strassentunnels von 140 Tagen während des Baus der zweiten Röhre ohne Alternative bewältigt werden soll. Ich erinnere daran, dass der Gotthardtunnel nach dem Unfall im Jahr 2001 nur während zweier Monate gesperrt werden musste. Wie machen wir das mit fünf Monaten? Der Bundesrat und die Regierung in Graubünden sollen sich doch darum kümmern.

Wir sollten es vermeiden, der gutaufgegleisten Transitverlagerungspolitik einen Bärendienst zu erweisen. Wir dürfen das Pfand nicht aus der Hand geben. Senden wir vielmehr das richtige Zeichen nach Brüssel: Die Verlagerung kann funktionieren, die Schweiz zeigt es. Die zweite Röhre darf nicht gebaut werden.