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Triponez Pierre · Nationalrat · 2001-12-06

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-06

Wortprotokoll

Ich habe einen Antrag zu Artikel 42 gestellt, und zwar handelt es sich eher um einen redaktionellen Antrag. In Artikel 14 Absatz 3 auf Seite 9 der Fahne können Sie nachlesen, dass die drei- bis vierjährige Grundbildung in der Regel mit einer Lehrabschlussprüfung abschliesst und so zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt. Die Kommission hat hier eindeutig eine Komplikation in das System hineingebracht, die meines Erachtens materiell nicht richtig ist. Wenn ich nämlich sehe, dass gemäss Artikel 14 Absatz 5 die berufliche Grundbildung auch durch eine nicht formalisierte Bildung erworben werden kann und dass diese durch ein Qualifikationsverfahren abgeschlossen werden soll, dann ist es meines Erachtens auch richtig, vereinfachend und der Klarheit dienend, wenn Sie Artikel 42 Absatz 1 schlicht und einfach gemäss meinem Antrag zu formulieren.

Ich möchte nochmals betonen, dass das keine wesentliche materielle Änderung ist, sondern - ich hoffe, dass die Kommission das auch so sieht - eine positive Korrektur eines nicht ganz geglückten Textes.