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Föhn Peter · Nationalrat · 2001-12-06

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-06

Wortprotokoll

Wie schon bei meinem ersten Antrag bin ich auch hier der Meinung - mit mir sind das auch die Erziehungsdirektorenkonferenz und viele Kantone -, die Kommission gehe zu weit oder habe es zu gut machen wollen. Es geht hier insbesondere um eine bis anhin sehr gut funktionierende Berufsberatung sowie um das Institut für Berufspädagogik. Der Einfachheit halber beantrage ich, den Entwurf des Bundesrates zu übernehmen. Sollten noch kleine Verbesserungen angebracht werden müssen, so kann dies der Ständerat als Zweitrat noch nachholen. Aber der Bundesrat hat ein gutes Konzept vorgeschlagen, welches beibehalten werden sollte.

Zur Berufspädagogik: Das bestehende Schweizerische Institut für Berufspädagogik soll nach dem Antrag der Kommission zu einem Kompetenzzentrum für die Berufsbildung aufgewertet werden und "Hochschulstatus" erhalten. Ein Kompetenzzentrum mit diesem umfassenden Auftrag wird die Entwicklung der Berufsbildung massgeblich beeinflussen. Nach Artikel 1 des neuen Gesetzes ist die Berufsbildung aber eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb die Führung dieses Kompetenzzentrums als alleinige Bundesaufgabe deklariert wird.

Ich weiss, dass konkrete Pläne bestehen, dass die Kantone interkantonale Institutionen in dieses neue Kompetenzzentrum einbringen möchten. Dies wird aber nur dann möglich sein, wenn dies auf der Basis einer gemeinsamen Trägerschaft erfolgen kann. Auch bezüglich der Steuerung der Berufsbildung ergeben sich neue Möglichkeiten. Keine andere Massnahme als die gemeinsame Führung eines Instituts, unter dessen Aufgaben auch die Weiterentwicklung der Berufsbildung fällt, ist besser geeignet, die immer wieder geforderte Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund und Kantonen zu realisieren.

Zu Kapitel 6bis auf Seite 32 der Fahne, den Artikeln 52a, 52b und 52c: Ein Blick auf die vorliegende Fahne zeigt, dass diese Artikel nachträglich durch den Beschluss der WBK eingefügt wurden. Das ist selbstverständlich statthaft, weist aber klar darauf hin, dass hier in einem Bereich legiferiert werden soll, bei dem der Bundesrat offenbar zu Recht keinen Handlungsbedarf gesehen hat. Dieser Vorgang scheint mir symptomatisch: Wenn sich einmal Regierung und Verwaltung um schlanke Gesetze und die Berücksichtigung der politischen Rahmenvorgaben wie z. B. des neuen Finanzausgleiches bemühen, werden diese Vorgänge wieder durch Direktinteressen unterlaufen.

Ich habe mich ein wenig umgehört und festgestellt, dass diese Bestimmungen über die Berufsberatung auf intensiven Druck der Berufsberater und ihrer Organisationen Aufnahme in das Gesetz gefunden haben. Dabei möchte ich nicht in Abrede stellen, dass die von der WBK formulierten Artikel nicht auch Sinn machen könnten. Ist es aber wirklich richtig, Bundesbestimmungen in einem Bereich zu erlassen, wo solche nicht notwendig sind, indem heute auf kantonaler Ebene schon gut funktionierende Berufsberatungen mit regionaler Zusammenarbeit bestehen? Die Kantone haben nämlich in den letzten Jahren ein umfassendes Berufsberatungsnetz von hoher Qualität entwickelt. Die EDK betrachtet es als ihre Aufgabe, die Rahmenbedingungen für die interkantonale Zusammenarbeit dort zu formulieren und umzusetzen, wo dies sinnvoll und notwendig ist. Bei der Berufsberatung handelt es sich um einen solchen Bereich.

[PAGE 1744] Die EDK ist bereit, namentlich in den folgenden beiden Bereichen tätig zu werden:

1. bei der Fortführung und Umsetzung einer gesamtschweizerischen Berufs-, Studien- und Weiterbildungsdokumentation; hier sieht ja Artikel 5 des neuen Gesetzes Bundesunterstützung vor;

2. bei der Realisierung von schweizerisch gültigen Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung der Studien- und Berufsberater, inklusive die Anerkennung der entsprechenden Diplome.

Schliesslich noch ein Wort zu den Finanzen. Der Einbezug der Berufsberatung führt zwangsläufig dazu, dass die für das Kerngeschäft Berufsbildung vorgesehenen Mittel wieder zersplittert werden. Wenn die Mittel schon knapp sind, dann müssen diese auch konzentriert eingesetzt werden. Auf jeden Fall muss ein Einbezug der Berufsberatung zur Folge haben, dass der Bundesbeitrag um die entsprechenden Mittel für die Berufsberatung aufgestockt wird. Zudem sollte aber auch hier gelten: Wer zahlt, befiehlt.

Ich beantrage deshalb, im neuen Berufsbildungsgesetz auf die Regelung der Berufsberatung zu verzichten und die von der Kommission beantragten Artikel zur Berufsberatung zu streichen.

Ich bitte Sie nochmals eindringlich, bei Artikel 52 auf das Konzept des Bundesrates einzuschwenken. Dies wäre auch im Sinn und Geist der meisten Bildungs- und Erziehungsdirektoren der Schweiz. Der Ständerat als Zweitrat könnte dann, wenn notwendig, Nuancierungen vornehmen. Lassen wir weiterlaufen, was heute schon gut funktioniert. Oder will etwa jemand behaupten, die Berufsberatung sei heute ungenügend?