Müller Leo · Nationalrat · 2013-09-26
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-26
Wortprotokoll
Mit meiner Motion will ich erreichen, dass die Gewässerschutzgesetzgebung, die seit dem 1. Juni 2011 in Kraft ist, geändert wird. Das Problem liegt darin, dass mit dieser neuen Gewässerschutzgesetzgebung einseitig die Interessen der Gewässer geschützt werden. Mein Antrag hat nichts damit zu tun, dass ich ein schlechter Demokrat bin, wie mir das kurz nach der Einreichung dieser Motion vorgeworfen wurde.
Die unsinnigen Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung basieren auf neuen Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz. Dieses Gewässerschutzgesetz wiederum wurde aufgrund einer Initiative des Fischereiverbandes geändert, die Initiative wurde anschliessend zurückgezogen. Es ist jetzt aber leider so, dass die Bestimmungen, insbesondere in der geänderten Gewässerschutzverordnung, weit über das Ziel hinausschiessen. Die heute geltenden Gewässerschutzvorschriften sind stur und lassen keine Abwägung zu. Es muss aber möglich sein, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Bauzone eine Abwägung zwischen der haushälterischen Nutzung des Bodens und den Bedürfnissen der Bevölkerung sowie den Interessen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Ökologie und Gewässer vorzunehmen. Eine Interessenabwägung rund um die Gewässer ist heute aufgrund dieser sturen Bestimmungen nicht mehr möglich. Diese Aussage mache ich auch als Gemeindepräsident. Ich habe schon mehrmals einschlägige Erfahrungen gemacht.
Insbesondere lassen die neuen Bestimmungen keine haushälterische Nutzung des Bodens mehr zu; es findet keine Abstimmung und Koordination zwischen Schutz- und Nutzinteressen statt. Die Interessen der Raumplanung sind völlig ausgeschlossen. Das heisst, dass sie innerhalb der heute geltenden Gewässerräume nicht mehr berücksichtigt werden. Einseitig und absolut soll der Gewässerraum geschützt werden. Wenn jetzt die damaligen Initianten monieren, sie seien betrogen worden, stimmt das einfach nicht. Auch die Initianten mussten ja wissen, dass bei ihren Forderungen die allgemeinen Grundsätze des Raumplanungsrechtes nicht ausser Acht gelassen werden können. Es wurde in der damaligen Initiative auch nicht gefordert, diese Bestimmungen des Raumplanungsrechtes ausser Kraft zu setzen.
Unser Rat hat bereits am 12. Juni 2012 die Motion 12.3334, "Vollzug der Revitalisierung der Gewässer", der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie angenommen. Es ist nichts als konsequent, die nun zu behandelnde Motion ebenfalls anzunehmen. Im Weiteren liegen zu diesem Thema mittlerweile nicht weniger - und hören Sie jetzt gut zu - als acht Standesinitiativen vor. Das heisst doch sehr viel. Diese Initiativen haben eine Mehrheit und somit Rückhalt in all diesen Kantonsparlamenten gefunden. Dies zeigt doch, dass die Problematik äusserst virulent ist. Ich weiss nicht, wann zu einem einzigen Thema derart viele Standesinitiativen eingereicht wurden. Dies zeigt auch mit aller Deutlichkeit, wie gross der Unmut in der Bevölkerung ist. Aufgrund dieser deutlichen politischen Rückmeldungen bin ich der Meinung, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Es sind die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen.
Ich bitte Sie, die Motion 12.3047 anzunehmen.