Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26
Wortprotokoll
Wir stimmen Herrn Nationalrat Vogler zu, dass man auf jeden Fall das Gesetz und auch die Auswirkungen im Vollzug evaluieren muss. Wir haben uns hier, wie ich schon ausgeführt habe, vor allem den Kantonen angeschlossen. Die BPUK hat jetzt im Vollzug den Lead. Die BPUK ist in der Erarbeitung der Merkblätter im Lead. Die BPUK hat auch entschieden - meines Erachtens richtig -, dass man einen einheitlichen Vollzug der neuen Gewässerschutzbestimmungen anstrebt, damit nicht jeder Kanton im [PAGE 1722] Vollzug dann völlig andere Interpretationen macht. Die Anwendungen sind aber mit Sicherheit in jedem Kanton anders.
Meines Erachtens besteht die Problematik jetzt mehr im Zusammenhang mit der Landwirtschaft, was bei der BPUK und den Landwirtschaftsdirektoren zum Ausdruck kommt, denn es geht dort um die Fruchtfolgeflächen. Wir haben die Fruchtfolgeflächen in der Landwirtschaftsgesetzgebung verankert. Wir müssen sie raumplanerisch umsetzen; die Kantone müssen Kompensationsflächen sicherstellen. Hier zeichnet sich jetzt natürlich ein zusätzlicher Zielkonflikt ab. Da müsste man dann wahrscheinlich aber das Landwirtschaftsgesetz ändern; das Problem hat an sich nur beschränkt mit dem Gewässerschutzgesetz zu tun.
Wie wir in der Stellungnahme geschrieben haben, machen wir sowieso eine Evaluation. Diese erfolgt selbstverständlich in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft und mit den Baudirektoren der Kantone. In diesem Sinne wird der Bericht erstellt.
Für mich ist auch noch nicht klar, was Sie am Schluss im Einzelnen wollen. In der Verordnung sind natürlich in Übernahme der Diskussion im Parlament und des Gesetzes die Meterräume fixiert. Daran können wir nur etwas ändern, falls die Evaluation ergeben wird, dass dieser Ansatz zu starr ist oder dass er Folgeprobleme punkto Fruchtfolgeflächen mit sich gebracht hat, die man über eine Verordnungsanpassung korrigieren müsste. Diese müsste aber im Einklang mit dem Gesetz stehen.
Wir werden die Evaluation sicher an die Hand nehmen. Ich kann Ihnen derzeit nicht sagen, wann das der Fall sein wird. In der Regel braucht es drei, maximal vier Jahre, während derer ein Gesetz in Kraft ist, damit man seriös evaluieren kann; das wäre somit etwa 2015 der Fall.