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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Joder, wir haben Ihr Anliegen auch nochmals in rechtlicher Hinsicht geprüft und sind der Meinung, dass unser Vorgehen eben sehr wohl korrekt ist. Es ist richtig, 2009 hat das Volk, wie Sie erwähnt haben, über die Verfassungsänderung betreffend Spezialfinanzierung Luftverkehr abgestimmt. Seither haben wir rund 55 Millionen Franken zur Verfügung, welche vormals in den Strassenverkehr flossen und jetzt für den Luftverkehr ausgegeben werden: die Hälfte für Safety-Massnahmen und je ein Viertel für Security- und Umweltmassnahmen im Luftverkehr. Die Beiträge werden in Form von Finanzhilfen gewährt, und dabei soll eine vom Empfänger selbst gewählte Aufgabe gefördert oder erhalten werden. Der Empfänger ist also im Prinzip derjenige, der eine Bringschuld hat - und das ist die erforderliche Freiwilligkeit. Es ist nicht einfach eine Ausschüttung nach dem Giesskannenprinzip, sondern es ist eine Verteilung, die darauf basiert, dass der Empfänger eine Vorleistung erbringen muss.

Rechtlich handelt es sich hier um Ermessenssubventionen. Ermessenssubventionen liegen im Ermessen der Behörde, sie entscheidet, ob sie im Einzelfall eine Subvention gewähren will oder nicht. Das ist im Gesetz - und darauf basierend in der Verordnung - klar so abgebildet. Subventionen dieser Art stehen im Gegensatz zu den sogenannten Anspruchssubventionen, bei welchen ein Rechtsanspruch auf die Subvention besteht.

Wir sind der Meinung, dass wir das Ganze eigentlich immer korrekt gehandhabt haben. Wir sind aber auch klar der Meinung, dass wir hier natürlich immer wieder punktuell abwägen müssen, was die Qualität eines solchen Projektes und was auch die Interpretation der Freiwilligkeit betrifft. Hier ist das Bazl, zusammen mit Akteuren der Luftfahrtindustrie, daran, das anzuschauen, insbesondere weil natürlich auch Regionalflugplätze gerne mehr Finanzhilfen möchten und sich hier sowieso ein Spannungsfeld zwischen den verschiedenen potenziell Empfangsberechtigten aufgetan hat.