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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2013-03-19

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-19

Wortprotokoll

Nach den Wahlen wurden unsere Entschädigungen mit dem Teuerungsausgleich angepasst. Aus meiner Sicht ist es nicht unbedingt glücklich, wenn wir unsere eigenen Löhne anpassen. Es ist ein grundsätzliches Problem, dass wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier unsere eigenen Löhne festsetzen. Noch schlechter finde ich jedoch, dass wir das direkt nach den Wahlen für uns selbst tun. Ich denke, es wäre fairer, wenn das Parlament am Ende der Legislatur den Teuerungsausgleich für das neugewählte Parlament festsetzen würde. Aus diesem Grund habe ich diese parlamentarische Initiative eingereicht und gefordert, dass der Teuerungsausgleich jeweils am Ende der Legislaturperiode stattfindet. Ich bin davon ausgegangen, dass man das in Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes festlegen könnte, indem man "Beginn jeder Legislaturperiode" durch "Ende jeder Legislaturperiode" ersetzt.

Herr Martin Graf, der schon seit mehr als zwanzig Jahren Sekretär der Staatspolitischen Kommission ist, ist der Meinung, dass kein Bedarf bestehe, diese Bestimmung anzupassen. Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes lautet wie folgt: "Zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates wird mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss diesem Gesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet." Dies bedeutet gemäss Herrn Graf, dass der Teuerungsausgleich zu Beginn der Legislaturperiode ausbezahlt wird. Voraussetzung ist, dass die Bundesversammlung die entsprechende Änderung der Verordnung vor diesem Zeitpunkt, also spätestens in der letzten Session einer Legislaturperiode, beschliesst.

Herr Graf sagt weiter, dass genau dies die Absicht des Gesetzgebers gewesen sei. Er weist auf einen Antrag Tschuppert hin, den der Nationalrat am 19. März 2002 angenommen hat. Dieser Antrag hatte folgenden Wortlaut: "Diese Verordnung legt die Höhe der Einkommen, Entschädigungen und Beiträge fest. Zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates wird die Höhe dieser Beiträge angemessen an die Teuerung angepasst." (AB 2002 N 329) Herr Graf meint, das Motiv des Antragstellers decke sich mit meinem Anliegen. Der Ständerat präzisierte die unklare Formulierung des Nationalrates am 3. Juni 2002 und beschloss den heute geltenden Text, dem sich der Nationalrat am 12. Juni 2002 anschloss.

Ständerat Wicki, der Berichterstatter der SPK-SR, führte damals Folgendes aus: "Der Beschluss, der in einer Verordnung der Bundesversammlung festgehalten wird, hat jeweils Gültigkeit ab Anfang der Legislaturperiode." (AB 2002 S 280)

Wie sieht die Praxis aus? Leider wurde dieses Gesetz in den letzten zehn Jahren dreimal verletzt und noch nie eingehalten. Ich finde es wirklich etwas beschämend für das Parlament, dass wir unser Gesetz hier drin kein einziges Mal auch so angewendet haben. In allen drei Fällen wurden der Wortlaut des Gesetzes und die erklärte Absicht des Gesetzgebers, das abtretende Parlament solle über den Teuerungsausgleich für das neue Parlament entscheiden, nicht respektiert.

Welche Optionen haben nun Sie im Parlament? Wenn Sie der Auffassung sind, die heutige Formulierung sei nicht klar genug, dann sollten Sie diese anpassen. Wenn Sie der Auffassung sind, dass sie klar genug sei, dann sollten Sie der parlamentarischen Initiative keine Folge geben und dafür schauen, dass das Gesetz das nächste Mal auch respektiert wird.