preparatory:AB 172570
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 den Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz verabschiedet. Darin wurde festgestellt, dass die Personenfreizügigkeit Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hat. Im Bericht hat der Bundesrat bekräftigt, er setze sich dafür ein, dass auch in Zukunft guter und erschwinglicher Wohnraum für die ganze Bevölkerung zur Verfügung stehe. Zu diesem Zweck soll insbesondere das gemeinnützige Wohnungswesen gestärkt werden.
Mein Departement wurde damals beauftragt zu prüfen, wie dem gemeinnützigen Wohnungsbau der Zugang zu Bauland erleichtert werden könnte. Der Mangel an geeignetem Bauland ist heute nämlich das Haupthindernis für die Weiterentwicklung des gemeinnützigen Sektors, den der Bund bereits mit Finanzhilfen für den Neubau und für die Erneuerung unterstützt. Über entsprechende Massnahmen hat der Bundesrat Ende November des letzten Jahres eine erste Diskussion geführt. Dabei wurde gewünscht, dass die Analyse der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt vertieft und dass weitere Massnahmen geprüft würden. Diese Arbeiten sind im Moment im Gang; der Bundesrat wird in einigen Wochen eine Auslegeordnung bezüglich möglicher Massnahmen diskutieren. Diese werden in einem Bericht gewürdigt werden, unter anderem hinsichtlich der Zweckmässigkeit sowie hinsichtlich ordnungspolitischer Beschaffenheit und finanzieller Tragbarkeit. Der Bundesrat wird auf dieser Basis eine Triage vornehmen und entscheiden, welche Massnahmen er weiter bearbeiten will.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang zwei Punkte in Erinnerung rufen:
1. Es kann nicht darum gehen, von einer umsichtigen Wohnungspolitik abzurücken, die sich über Jahrzehnte bewährt hat und die für den grössten Teil der Bevölkerung zu sehr guten Wohnungsverhältnissen geführt hat. Zu prüfen wird sein, ob der Bund allenfalls in jenen Teilmärkten aktiver werden soll, in denen negative Entwicklungen deutlich spürbar sind.
2. Der Bund hat zwar über die Bundesverfassung eine Mitverantwortung bei der Wohnungsversorgung, in der Verantwortung stehen aber vor allem auch die Kantone und die Gemeinden. Diese können und sollen mit eigenen Massnahmen darauf hinwirken, dass in ihren Regionen das Wohnen für alle Bevölkerungskreise möglich bleibt.
Da wir, wie ich eben dargestellt habe, an der Arbeit sind und da sich der Bundesrat dem Thema in wenigen Wochen widmen wird, empfiehlt er Ihnen die Annahme des Postulates.