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Girod Bastien · Nationalrat · 2013-03-19

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-19

Wortprotokoll

Es geht hier um flankierende Massnahmen im Wohnungssektor in Bezug auf negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit.

Zur Vorgeschichte dieses Postulates muss man anführen, dass wir in der Kommission eine längere Diskussion zur parlamentarischen Initiative 11.462, "Flankierende Massnahmen im Wohnungswesen", hatten. Zu diesem Vorstoss war die Begründung, dass es das Ziel sein müsse, die flankierenden Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit auf das Wohnungswesen auszuweiten. Grund dafür ist, dass die starke Zuwanderung im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit - im Jahr 2011 waren es 80 000 Personen, also die Einwohnerzahl der Stadt St. Gallen - zu einem starken Zuwachs vor allem in den Regionen Zürich, Genf oder Genferseeregion, aber auch Bern, Basel und St. Gallen, also in weiten Teilen der Schweiz, geführt hat. Diese zusätzliche Nachfrage hat dazu geführt, dass Wohnungsknappheit besteht. Das wurde von unterschiedlichen Studien bestätigt, unter anderem auch von einer Studie der Credit Suisse oder der UBS.

Aufgrund der hohen Kaufkraft der neuen Zuwanderer ist auch zu beobachten, dass Vermieter Wohnungen kündigen, um sie später dann teurer zu vermieten. Es ist auch so, dass man wegen steigender Preise immer tiefer in die Tasche greifen muss, wenn man eine neue Wohnung sucht, sei es, um eine Familie zu gründen, sei es, weil er oder sie von zu Hause auszieht oder sich scheiden lässt. Das führt dann auch zu einer Verdrängung der lokalen Bevölkerung.

Dies führt zum Risiko, dass die Akzeptanz für die Personenfreizügigkeit leidet. Das ist insbesondere deshalb ernst zu nehmen, weil in diesem Zusammenhang wichtige Abstimmungen anstehen, sei es die Initiative der SVP zur Regulierung der Einwanderung, sei es die Ecopop-Initiative mit einer starren Nettozuwanderungsquote oder sei es die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Deshalb ist es wichtig, flankierende Massnahmen zu ergreifen.

Dieser Sachverhalt wurde von der Verwaltung insofern bestätigt, als auch die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit, insbesondere der Zuwanderung, auf den Wohnungsmarkt untersucht wurden. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat auf seiner Internetseite einen entsprechenden Bericht mit dem Titel "Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt" aufgeschaltet. Darin wird ein Monitoring vorgestellt, mit dem die Preise überwacht und die Auswirkungen sichtbar gemacht werden sollen. In diesem Bericht wurde 2011 festgehalten, dass eine signifikante Anspannung auf dem Wohnungsmarkt besteht. Der Bund macht heute sehr wenig, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Es wäre möglich, hier mit verschiedenen Massnahmen eine Wirkung zu erzielen.

In der Kommission gab es vier verschiedene Lager. Ein Lager wollte direkt Massnahmen unterstützen. Ein weiteres Lager sah den Handlungsbedarf, aber die Massnahmen gingen ihm noch zu weit. Ein drittes Lager sah gar keinen Handlungsbedarf und wollte die Lösung des Problems dem Markt überlassen. Ein viertes Lager sah zwar auch Handlungsbedarf, seine Schlussfolgerung war aber, man sollte eher die Zuwanderung regulieren, sprich das Freizügigkeitsabkommen kündigen.

Es zeichnete sich dann eine Mehrheit dafür ab, dass man Massnahmen prüft und vorwärtsgeht, indem man dieses Postulat unterstützt. Das Postulat gibt dem Bundesrat den Auftrag, entsprechende Massnahmen zu untersuchen. Damit wird auch eine Erweiterung der flankierenden Massnahmen im Wohnungswesen unterstützt. Aufgrund dieses Postulates wurde dann auch die parlamentarische Initiative zurückgezogen.

Das Postulat wurde in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen angenommen. Die Kommission bittet Sie entsprechend, die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit ernst zu nehmen, auf dem Wohnungsmarkt zu reagieren und deshalb dieses Postulat anzunehmen.