AB 172618
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Mit einer Motion vom 15. Oktober 2012 beauftragt der Ständerat den Bundesrat, dem Parlament eine Botschaft zu den Folgen des Wechsels zum Kapitaleinlageprinzip zu [PAGE 373] unterbreiten, die sich an folgenden Rahmenbedingungen orientiert:
1. Am Grundsatz der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagen, wie sie neu mit der Unternehmenssteuerreform II vorgesehen ist, ist festzuhalten.
2. Die nichtveranschlagten Steuerausfälle sind im Rahmen einer Gesetzesänderung oder im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III mindestens teilweise zu kompensieren.
3. Eventuell sind Alternativen aufzuzeigen.
Diese Motion des Ständerates hat eine Vorgeschichte, eine Vorgeschichte bereits in unserem Rat und dann vor allem im Ständerat. Sie ist die Folge von zwei Motionen, einer Motion Fetz (12.3315) und einer Motion Bischof (12.3316), die die nichtbezifferten Ertragsausfälle aus dem Wechsel zum Kapitaleinlageprinzip im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II korrigieren wollen. Der Ständerat hatte die Motionen seiner WAK zugewiesen. Daraus entwickelte sich dann die Motion, wie ich sie Ihnen vorher skizziert habe.
Die WAK des Nationalrates bittet Sie nun mit 14 zu 10 Stimmen, die Motion des Ständerates zu unterstützen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist der Handlungsbedarf klar. Die in der Abstimmung nichtbezifferten finanziellen Folgen des Wechsels zum Kapitaleinlageprinzip im Rahmen der Unternehmungssteuerreform II sind erheblich - für den Bund, die Kantone, die Gemeinden und die AHV. Sie betrugen 2011 für den Bund bei der Verrechnungssteuer 1,2 Milliarden Franken. In der Folge kommt es für den Bund und die Kantone nochmals zu einem Ausfall von je 300 Millionen Franken bei der Einkommenssteuer; denn das Kapitaleinlageprinzip ermöglicht die Ausschüttung von steuerfreien Agio-Dividenden.
Hinzu kommt, dass die Informationen zur Vorlage im Abstimmungsbüchlein mindestens lückenhaft waren. Die Abstimmungsvorlage war fehlerhaft. Das sagt auch das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 20. Dezember 2011 deutlich. Die Abstimmungsvorlage war in Bezug auf die finanziellen Folgen intransparent, unvollständig und unsachlich. Diese Aussagen stammen nicht von mir, sondern vom Bundesgericht, das die Abstimmungsfreiheit als verletzt erachtete.
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung des Kapitaleinlageprinzips in den Nachbarländern unterschiedlich erfolgt. In der Schweiz wird nun ein Modell gewählt, das ähnlich ist wie jenes, das Österreich kennt. Anders ist es in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Italien. Hinzuweisen ist auch darauf, dass in den Ländern, die das Kapitaleinlageprinzip ebenfalls kennen, private Kapitalgewinne versteuert werden.
Es sind alles finanzielle Ungewissheiten, die jede weitere Unternehmenssteuerreform belasten, insbesondere die anstehende Unternehmenssteuerreform III. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass diese steuerfreien Reserven noch über Jahre zu steuerfreien Dividendenausschüttungen führen werden.
Eine weitere Folge der Unternehmenssteuerreform II ist eine rechtsungleiche Behandlung, d. h., Aktiengesellschaften werden gegenüber Personengesellschaften krass bevorzugt. Das ist ein Punkt, der allen Fraktionen zu denken geben müsste, insbesondere auch den Vertreterinnen und Vertretern des Gewerbes. Mit der steuerfreien Ausschüttung werden auch Grundsätze der Besteuerung - Rechtsgleichheit und Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - verletzt.
In der nationalrätlichen WAK war die Motion auch hier unbestritten. Wie ich Ihnen gesagt habe, ist die Motion mit 14 zu 10 Stimmen gutgeheissen worden. Während die Mehrheit den Handlungsbedarf aus demokratiepolitischen und finanzpolitischen Gründen als klar gegeben erachtete, machte eine Minderheit geltend, man könne angesichts der steigenden Steuereinnahmen nicht von Mindereinnahmen sprechen. Zudem seien die standortpolitisch positiven Effekte mit dem Zuzug neuer Unternehmungen ebenfalls zu gewichten; das würde die Einnahmenausfälle kompensieren.
Ich möchte Sie nun mit der Mehrheit der Kommission ersuchen - wie gesagt, sie kam mit 14 zu 10 Stimmen zustande -, die Motion des Ständerates zu unterstützen. Ich möchte Ihnen bzw. den Vertretern der Minderheit zu bedenken geben, dass wir mit dieser Motion endlich exakte Schätzungen der Ertragsausfälle bzw. aber auch der möglichen Ertragszunahmen haben werden. Das könnte auch für Minderheitsvertreter allenfalls ein Grund sein, diese Motion zu unterstützen.
Ich bitte Sie, hier dem Ständerat zu folgen und die Motion anzunehmen. Damit schaffen wir endlich Klarheit über die finanziellen Folgen der Unternehmenssteuerreform II mit dem Kapitaleinlageprinzip, das in der Abstimmung zu wenig Beachtung fand.