Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-03-19
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative verlangt die schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer: in einem ersten Schritt die Abschaffung der Emissionsabgabe, in einem zweiten Schritt die Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsprämien und der Umsatzabgaben. Nachdem die Emissionsabgabe auf Fremdkapital bereits im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage abgeschafft wurde, geht es heute nur um die Abgabe auf Eigenkapital. Diese Vorlage zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer hat eine Verbesserung der Attraktivität des Finanzplatzes zur Folge und ist auch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Werkplatzes Schweiz.
Der Nationalrat ist Erstrat. Wir haben der Initiative am 23. November 2010 Folge gegeben, die Zustimmung der WAK des Ständerates kam im Frühjahr 2011, dann haben wir den Entwurf zur Emissionsabgabe ausgearbeitet. Am 10. Januar 2012 verabschiedeten wir mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen Punkt 1. Die Punkte 2 und 3 haben wir einer Subkommission zugewiesen, Punkt 1, der konkret ausformuliert war, haben wir direkt in eine Vorlage umgewandelt. Wir haben diese Vorlage dann in eine Vernehmlassung zu den Kantonen, Parteien und Dachverbänden der Wirtschaft und der Arbeitgeberorganisationen gesandt. Am 26. Februar 2013 haben wir vom Vernehmlassungsergebnis Kenntnis genommen und haben mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, an der ursprünglichen Fassung festzuhalten, das heisst an der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
Der Bundesrat hat dann - wie üblich bei parlamentarischen Initiativen - Stellung genommen und vorgeschlagen, auf die Vorlage einzutreten, sie aber zu sistieren, bis klar ist, was es im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III für Konsequenzen oder Möglichkeiten geben wird. Ihre Kommission ist mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf die Sistierung eingetreten. Eine Minderheit beantragt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten, und eine weitere Minderheit beantragt Ihnen, einzutreten und die Vorlage zu sistieren.
Eine kleine Randbemerkung: Wenn wir hier im Rat eine Vorlage sistieren, heisst das, dass sie ein Jahr nicht auf die Agenda kommt und nach einem Jahr wieder auf die Agenda aufgenommen wird. Sistieren heisst also nicht Zurückweisen an die Kommission.
Eine weitere Minderheit verlangt dann, das können Sie in der Fahne nachlesen, dass man die Ausfälle, die entstehen, innerhalb von fünf Jahren kompensieren muss.
Zur Argumentation der Mehrheit: Es ist absurd, dass innovative Personen, welche mit Eigenkapital ein Unternehmen gründen oder ihre Tätigkeit dank einer Kapitalerhöhung ausweiten und damit Arbeitsplätze schaffen, gleich zu Beginn mit einer Ex-ante-Besteuerung bestraft werden. Eine solche Steuer beeinträchtigt die Standortattraktivität und die Effizienz der schweizerischen Volkswirtschaft. Die Beseitigung der Abgabe würde sich daher tendenziell positiv auf das Wachstum auswirken, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten für den Standort Schweiz zurückgewonnen werden. Das würde einerseits direkt Arbeitsplätze bei der Finanzindustrie schaffen, wo wir ja grösste Probleme haben, und andererseits würde es auch dem Werkplatz helfen, wenn man Eigenkapital und Fremdkapital steuerlich gleichstellen würde.
Zu den Argumenten der Minderheit: Die Minderheit Leutenegger Oberholzer beantragt, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten. Sie argumentiert damit, dass die Emissionsabgabe nicht ohne Gegenfinanzierung abgeschafft werden darf. Ausserdem ist diese Minderheit der Meinung, dass die Emissionsabgabe bei der Gründung eines Unternehmens eine kleine Rolle spielt und dass daher eine Abschaffung keinen positiven Standorteffekt haben würde. Weiter ist sie der Ansicht, dass es falsch ist, eine Teilrevision der Unternehmenssteuerreform III hier schon herauszubrechen.
Die Steuerart der Stempelsteuer gilt heute ökonomisch als veraltet. Sie wurde 1917 kriegsbedingt eingeführt und wurde seither x-mal umgewandelt. Die Abgabe verteuert die Unternehmensfinanzierung und entzieht den Firmen Substanz. Sie schadet dem Standort Schweiz in einem internationalen Umfeld, das ähnliche Steuern kaum mehr kennt. Die EU rät ebenfalls zur Abschaffung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung und der Bundesrat stellen fest, dass die Emissionsabgabe und andere Stempelabgaben volkswirtschaftlich keine Vor-, sondern nur Nachteile bringen. Eine Beibehaltung ist materiell nicht begründet. Wenn Sie die Geschichte der Stempelabgabe in der Schweiz anschauen, dann stellen Sie fest, dass wir diese Abgabe dauernd revidiert haben: 1978, 1985, 1993, 1996, 1997, 2004, 2005 und zuletzt in der "Too big to fail"-Vorlage.
Das heisst also, dass wir uns schon lange einig sind, dass man sie abschaffen sollte; wir haben es bis jetzt nur nicht getan. Bitte tun Sie das doch heute.