Heim Bea · Nationalrat · 2014-03-19
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
In Artikel 13 Absatz 3 geht es um etwas wirklich Grundsätzliches. Bei Abstimmungen und Wahlen ist es doch entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Demokratie, dass wir alle die Gewissheit haben: Es geht alles mit rechten Dingen zu, das Ergebnis des demokratisch gefällten Entscheides stimmt. Irren ist menschlich, und das bei aller Gewissenhaftigkeit, mit der die Arbeit in Abstimmungsbüros gemacht wird.
Darum empfiehlt es sich - und der Entscheid des Bundesgerichtes betreffend Nachzählung bestätigt das -, für sehr knappe Ergebnisse von Volksabstimmungen eine Regelung zu treffen, die einfach und vor allem für alle Kantone gleich ist. Der Bundesgerichtsentscheid sei eigentlich ein Auftrag an den Gesetzgeber, etwas zu machen, sagte Frau Bundeskanzlerin Corina Casanova sinngemäss in der Kommission. Schliesslich geht es um das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in unser System der demokratischen Rechte.
Der Bundesrat schlägt nun vor, eine Nachzählung solle nur in den Fällen erfolgen, in denen "Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht worden sind". Ich muss Ihnen gestehen: Ich bedaure diesen Vorschlag. Er sät, völlig unnötig, Misstrauen in unser Abstimmungssystem. Der Antrag der Minderheit Gross Andreas hingegen ist neutral, klar, einfach und pragmatisch.
Die Minderheit Gross Andreas bezieht sich ausschliesslich auf Volksabstimmungen. Sie will, nach dem Prinzip "Irren ist menschlich", dass niemand Unregelmässigkeiten vermuten oder sogar nachweisen muss. Und mit der Regelung, wie sie Gross Andreas vorschlägt, besteht auch nicht die Gefahr, dass unnötig nachgezählt wird: Die Minderheit Gross Andreas schlägt eine einmalige Nachzählung ab einer knappen Differenz von weniger als 0,1 Prozent vor.
Ich lese Ihnen gerne den Gesetzestext vor, wie ihn die Minderheit Gross Andreas vorschlägt: "Ein sehr knappes Abstimmungsergebnis, eine gesamteidgenössische Differenz von weniger als 0,1 Prozent, erfordert eine Nachzählung aller kantonalen Ergebnisse, deren Differenz ebenso weniger [PAGE 432] als 0,1 Prozent beträgt, sofern, wenn nötig, das Ständemehr nicht schon durch alle Kantone mit deutlichem Endergebnis zustande gekommen ist." Mit anderen Worten: Eine klare Prozentregel, eine objektivierte Entscheidgrundlage für eine faire Ausmarchung. Ich meine, es sollte uns lieber sein, klare, neutrale Regeln zu haben, als abzuwarten, bis sich irgendeine Praxis einspielt, womöglich von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Ich bitte Sie, der Minderheit Gross Andreas zu folgen, im Interesse des Vertrauens in unser System.