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Casanova Corina · 2014-03-19

Casanova Corina · Graubünden · 2014-03-19

Wortprotokoll

Zunächst darf ich der Kommission und ihrer Präsidentin für die engagierte Vorbereitung der Vorlage ganz herzlich danken.

Der Bundesrat beantragt Ihnen mit dieser Vorlage zur Hauptsache drei Änderungen im Bereich des Nationalratswahlverfahrens: Erstens soll das Wahlmaterial neu drei Wochen statt wie bisher nur zehn Tage vor der Wahl verteilt werden. Zweitens soll das Wahlanmeldeverfahren auf den August des Wahljahres konzentriert werden. Drittens sollen unzulässige Doppelkandidaturen, die erst nach Bereinigung der Listen entdeckt werden, annulliert werden können, ohne dass die Parteien unter den Folgen zu leiden haben.

Warum sind diese Anpassungen nötig? Es gibt dafür folgende Gründe:

1. Seit dem Erlass der heutigen Regel zum Nationalratswahlverfahren im Jahr 1978 ist die Zahl der Wahlberechtigten um 30 Prozent gestiegen. Wahljahr für Wahljahr erleben wir auch einen neuen Rekord an Listen, Listenverbindungen [PAGE 431] und Kandidaturen; seit 1978 hat sich deren Zahl geradezu verdoppelt. Auf absehbare Zeit ist keine Umkehrung, eher noch eine Verschärfung dieser Wachstumstendenz zu erwarten.

2. Seit 1978 wurde das Namensrecht mehrfach liberalisiert, was die Identifikation der Kandidierenden erschwert.

3. Die frühere Verteilung des Wahlmaterials trägt geänderten Erwartungen und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung. Die Wahlberechtigten erhalten das Material damit im gleichen Zeitraum vor dem Wahltag wie sonst regelmässig das Stimmmaterial. Diese frühere Verteilung rechtfertigt sich, weil die Wahlberechtigten mehr Kandidaturen zu studieren haben. Sie trägt zudem mannigfachen Reklamationen von Wahlberechtigten Rechnung.

Über die für 2015 geltenden Wahlrechtsnormen müssen Parteien und Kantone spätestens im Oktober dieses Jahres informiert werden. Deshalb danke ich Ihnen für die rasche Behandlung der Vorlage. Ich werde nachher in der Detailberatung zu den einzelnen Anträgen Stellung nehmen.