Gross Andreas · Nationalrat · 2014-03-19
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion würde gerne einiges ändern, wenn es um das Bundesgesetz über die politischen Rechte geht. Es gibt unserer Meinung nach viele Pendenzen, welcher wir uns endlich annehmen müssten. Denken Sie an die Finanzen, die Transparenz, eine faire Wettbewerbssituation, die Minderheiten, die bei den Nationalratswahlen "verlorengehen", oder die Reform des Ständerates. Wir verstehen aber, dass es diesmal nicht um grosse Reformen geht, sondern um technische Anpassungen und Entwicklungen, die im Hinblick auf die nächsten Nationalratswahlen sinnvoll sind. In dem Sinne widersetzen wir uns keinem dieser Vorschläge. Wir würden sie im Gegenteil aber doch noch ein bisschen anreichern und möchten im Unterschied zur CVP ein bisschen mutiger sein, wenn es darum geht, echte Probleme besser zu lösen und nicht einfach so fortzufahren, wie Sie es vielleicht gewohnt sind.
Der erste Minderheitsantrag betrifft Artikel 13 Absatz 3 bzw. knappe Abstimmungsergebnisse. Ich möchte Sie zum Beispiel daran erinnern, dass die EVP in der Stadt Zürich nach den letzten Wahlen ganz genau wegen einer Stimme noch eine Fraktion bilden konnte - sie hat die (unnötige) Hürde von 51 Prozent überschritten. Die Behörde, sogar die politische Behörde hat dann automatisch eine Nachzählung angesetzt, um sicher zu sein, dass das Ergebnis korrekt ist. Eine Nachzählung macht das Ergebnis auch für jene, die verloren haben, überzeugender. Es ist so etwas wie ein ungeschriebenes Grundrecht, das ganz normal ist. Eine normale Reaktion, wenn ein Ergebnis knapp ausfällt, ist, dass man nachzählen darf - um sicher zu sein. Obwohl sich die Nachzählung für die Partei dann sogar als negativ erwies, hat sie das Resultat akzeptiert - das Nachzählen hatte ein deutlicheres Resultat ergeben. Wenn Sie einen solchen Passus weglassen, gibt es zudem, ausser der moralischen Verpflichtung, gar keinen Anreiz dafür, sorgfältig zu sein. Wenn Sie sorgfältig wären, hätten Sie in Bezug auf die Nachzählung nichts zu befürchten. Von daher ist dieser Minderheitsantrag meiner Meinung nach ein überzeugender Antrag, den Sie - auch jene, die in der Kommission dagegen gestimmt haben - vielleicht nochmals bedenken sollten.
Der zweite Minderheitsantrag, der uns wichtig ist, betrifft Artikel 62. Dort geht es darum - im Unterschied zu dem, was Herr Romano behauptet hat -, dem Referendumsrecht wirklich Nachachtung zu verschaffen und die Respektierung der Frist von 100 Tagen nicht vom Gutdünken sowohl der Post als auch der Gemeindebehörden abhängig zu machen. Der Vorschlag ist, dass jene Unterschriften, welche innerhalb der Frist von 100 Tagen von der Gemeinde empfangen worden sind, von der Bundeskanzlei auch dann berücksichtigt werden, wenn sie nach dieser Frist von 100 Tagen beglaubigt werden und eintreffen. Sie haben in Erinnerung, dass das bürgerliche Referendumskomitee vom Kanton Genf rund 5000 Unterschriften deshalb nicht rechtzeitig bekam, weil der Versand nicht mit A-Post, sondern mit B-Post erfolgte. Diese 5000 Unterschriften, Herr Romano, sind ordentlich, richtig gesammelt worden. Sie sind wegen des Verhaltens der Gemeindekanzlei nicht berücksichtigt worden. Das ist kein respektvolles Verhalten. Wenn Sie das Referendumsrecht und die Frist, die Ihrer Meinung nach gelten soll, wirklich berücksichtigen wollen, dann müssen Sie hier dem Antrag der Minderheit zustimmen. Diese Formulierung berücksichtigt die fristgemässe Unterzeichnung und macht die Ausübung des Grundrechts nicht davon abhängig, ob eine Behörde anständig und zügig arbeitet. Die Grundrechte dürfen nicht vom Verhalten einer Behörde abhängig sein.
Deshalb bittet Sie die SP-Fraktion, auch bei dieser Frage dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.