Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-10
Wortprotokoll
Diese Ausweitung der Vorlage und auch die Ausweitung der Subvention muss ich ablehnen. Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.
1. Offenbar haben wir einen Expertenstreit; das wurde schon in der Kommission gesagt, Herr Ständerat Imoberdorf hat darauf hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass eine Nitrifikation für die Spurenstoffelimination ganz klar nicht notwendig ist. Auch ohne diese spezifische Stufe wird der verlangte Reinigungseffekt bezüglich der Spurenstoffe erreicht. Wir haben zu dieser Frage Experten beigezogen, insbesondere den Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA), die Eawag, das eines der weltweit renommiertesten Wasserforschungsinstitute ist, und auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die in diesem Bereich tätig sind. Insofern stehen hier also nicht die rund 100 Abwasserreinigungsanlagen zur Debatte, sondern deren 20; nur um die geht es hier, diese haben die Nitrifikation nicht gemacht. Wenn es nicht nötig ist, dann muss man es nicht subventionieren.
2. Es wird hier behauptet, man sei seinerzeit diskriminiert worden und man müsse das jetzt aufheben. Das wäre ja ein berechtigter Grund, Diskriminierung haben wir nicht gerne. Hierzu muss ich zunächst sagen, dass wir tatsächlich eine schweizweite Subventionierung der Nitrifikation von 1960 bis 1997 hatten. Eine solche Subvention geschah im Sinne von "Take it or leave it", indem der Bund ein Angebot machte, das man nutzen konnte. Unabhängig davon, ob für Bauern, Eigentümer einer Abwasserreinigungsanlage oder Besitzer einer Fotovoltaikanlage: Subventionen sind immer ein Angebot. Wer bei Ablauf einer Frist nicht profitiert und nicht investiert hat, hat das halt verpasst; das ist manchmal so. Es haben viele investiert, weil man dadurch für die Bevölkerung Betriebskosten senken konnte. Das haben einige nicht gemacht. Doch das ist nunmehr vorbei, das ist Vergangenheit, das ist Geschichte. Der Bund hat dann nochmals, von 1997 bis 2005, ein konzises Programm zur Stickstoffelimination im Einzugsgebiet des Rheins umgesetzt. Da waren nur gewisse Abwasserreinigungsanlagen betroffen, bei welchen die Nitrifikation gemäss Gewässerschutzverordnung noch nicht vorgeschrieben war.
Auch hier waren nicht alle Abwasserreinigungsanlagen betroffen. Weil ich nicht gerne höre, dass die Kantone oder die Bevölkerung benachteiligt sind, habe ich mir dann auch aufzeigen lassen, wer in dieser Zeit wie viele Subventionen erhalten hat. Im Schnitt hat der Bund Beträge an die Abwasserreinigungsanlagen bezahlt - ich sage es jetzt halt, auch wenn das gewisse Kantone nicht gerne hören -, die ungefähr bei 90 Franken pro Einwohner lagen. Im Kanton Wallis, im Kanton Neuenburg, im Kanton Jura und im Kanton Freiburg lag man pro Einwohner über dieser durchschnittlichen Subventionsgrösse. Also kann man nicht sagen, man sei diskriminiert worden; man hat pro Einwohner sogar eine höhere Subvention erhalten.
3. Wenn man sagt, dass man diesen Subventionstatbestand doch wieder öffnet, muss ich auf diejenigen Abwasserreinigungsanlagen verweisen, die man in diesen vergangenen 16 Jahren selber, freiwillig, renoviert und saniert hat. Dort wurden Investitionen ohne Bundessubventionen getätigt. Es wurde freiwillig gemacht. Viele Kantone haben den Standard vorgeschrieben. Wir würden damit diese Abwasserreinigungsanlagen natürlich massgeblich diskriminieren. So, wie ich die Politik kenne, müssten Sie dann in einer der nächsten Sessionen für diejenigen Kantone, die in diesen vergangenen 16 Jahren freiwillig saniert haben, den Subventionstopf auch anpassen.
Deshalb empfehle ich Ihnen dringend, beim Entwurf des Bundesrates mit der Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasseranlagen zu bleiben. Verlassen wir uns auch auf die Experten, Herr Ständerat Imoberdorf! Wenn die sagen, die Stickstoffbehandlung sei nicht nötig, haben Sie nämlich auch kein Problem mit allfälligen zusätzlichen Kosten. Sie dürfen die Experten dann sicher beim Wort nehmen.