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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ja, das ist eine sehr gute Frage; danke, dass Sie sie stellen. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass die Voraussetzungen für [PAGE 1780] Schadenersatzforderungen und Genugtuungsansprüche gerade nicht verändert werden sollen. Das war auch nicht der Auftrag. Wir wollen einzig sicherstellen, dass bei Spätschäden nach wie vor ein Zugang zum Gericht vorhanden ist; darum geht es, das ist absolut elementar. Wenn Sie den Zugang zum Gericht nicht mehr haben, weil die Verjährung eingetreten ist, dann können Sie Ihre Forderungen gar nicht mehr geltend machen. Wir wollen die Geschädigten nicht direkt materiell besserstellen - das würden Sie ja noch viel mehr ablehnen, wenn Sie nicht einmal dafür sind, dass der Zugang zum Gericht gewährleistet ist. Es geht in dieser Vorlage darum, dass bei Forderungen der Zugang zum Gericht überhaupt vorhanden ist, sonst haben die Opfer von vornherein keine Chance.