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AB 172974

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Das Verjährungsrecht ist revisionsbedürftig, daran gibt es keinen Zweifel. Dass mit einer Vorlage nicht alle Probleme der Verjährung geklärt werden können, Herr Nidegger, das liegt in der Natur der Sache. Dass Spätschäden auftreten können und massive Folgen für die Betroffenen haben, dürfte inzwischen allen bekannt sein. Das zeigt das Beispiel Asbest, aber nicht nur dieses. Ich möchte gleichwohl nochmals kurz auf die Asbestfrage zurückkommen.

Bei der Exposition in Bezug auf Asbest und andere krebserregende Stoffe treten die Erkrankungen in der Regel zwanzig bis fünfundvierzig Jahre später auf. Die gravierenden Folgen in Bezug auf die Personen kennen Sie. Für viele Betroffene endeten die Kontakte mit diesen Stoffen mit Krebserkrankung und frühzeitigem Tod. Die lange Latenzzeit hat zur Folge, dass Schadenersatzansprüche bei der auch bei Personenschäden geltenden kurzen Verjährungsfrist von zehn Jahren nicht mehr geltend gemacht werden können, weil sie eben verjährt sind. Oft wird der Schaden erst manifest, wenn die absolute Verjährungsfrist von heute zehn Jahren schon längst abgelaufen ist. Die Folge davon ist: Schadenersatzansprüche können verjähren, bevor die geschädigte Person überhaupt Kenntnis davon hat oder sogar bevor der Schaden entstanden ist. Das ist rechtlich eine unhaltbare Situation. Daher ist es für mich wirklich unverständlich, dass eine Fraktion auf diese Vorlage nicht einmal eintreten will.

Mit dem persönlichen Schaden geht auch der Rechtsverlust einher. Diese Situation hatte dazu geführt, dass die Kommission für Rechtsfragen vor Jahren ihre Motion 07.3763 zuhanden des Bundesrates erarbeitete, die genau diese Revision jetzt ausgelöst hat. Frau Bundesrätin Sommaruga hat einen Auftrag unseres Parlamentes erfüllt. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen, und ich möchte ihr im Namen unserer Fraktion dafür auch danken.

Ausgelöst wurde die ganze Revision eigentlich durch persönliche Vorstösse aus unseren Reihen. Ich darf an alt Nationalrat Filippo Leutenegger erinnern, und ich darf auf die verschiedenen Bemühungen von Nationalrätin Bea Heim hinweisen. Sie hat unter anderem mit einer Motion und der parlamentarischen Initiative dafür gesorgt, dass wir gesetzgeberisch tätig werden.

Gravierend sind die Folgen für die Betroffenen auch deshalb, weil die politischen Entscheide in Bezug auf Verbote von Stoffen immer relativ spät erfolgen. Herr von Graffenried hat in Bezug auf den Asbest darauf hingewiesen. Das Verbot wurde 1990 erlassen, das war zu einem Zeitpunkt, als es bereits Hinweise gab, dass gravierende gesundheitliche Folgen die Konsequenz des Kontakts mit Asbest sein könnten.

Dass der Rechtsverlust auch rechtlich nicht haltbar ist, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Die Kommissionssprecher haben auf das Urteil vom 11. März 2014 hingewiesen, welches eine Korrektur eines Entscheids des Bundesgerichtes ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgehalten, dass mit der kurzen absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren der Anspruch auf ein faires Verfahren gemäss Artikel 6 EMRK nicht gewährleistet ist. Das Urteil ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen, was nicht unwichtig ist. Es ist also eine ganz klare Handlungsanweisung an die Schweiz.

Nicht nur Asbest kann zu solchen Spätschäden führen. Ich verweise jetzt auf das eindrückliche Votum von Frau Nationalrätin Heim zu ihrer parlamentarischen Initiative. Ausgelöst wurde diese damals durch Spätschäden am Bau. Sie hat auch auf medizinische Folgeprobleme hingewiesen - es geht beispielsweise um Silikonimplantate bei Brustrekonstruktionen usw. Diese Beispiele zeigen, dass der Handlungsbedarf sehr breit ist.

Aus all diesen Gründen erachtet die SP das Eintreten auf diese Vorlage als absolut zentral. Wir sind dafür, dass bei Ansprüchen aus dem Delikts- und Bereicherungsrecht die relative Verjährungsfrist von heute einem Jahr auf drei Jahre verlängert wird. Das ist, glaube ich, auch unbestritten, und es ist auch im internationalen Vergleich klar, dass es mindestens drei Jahre sein sollen.

Was Personenschäden betrifft, ist offensichtlich, dass die absolute Verjährungsfrist verlängert werden muss, damit man auch Spätschäden erfassen kann, sonst würden wir unseren Job als Gesetzgeber nicht machen. Das Beste wäre, wir würden, wie es die Minderheit I (Vischer Daniel) und die Minderheit II (Schwaab) verlangen, auf die absolute Frist überhaupt verzichten, das heisst, dass die Verjährung nur [PAGE 1765] dann eintritt, wenn man überhaupt erst Kenntnis des Schadens hat. Sollte aber in der Detailberatung an der absoluten Verjährungsfrist festgehalten werden, so glauben wir, dass dreissig Jahre das Minimum sind, das absolute Minimum. Wir von der SP verlangen längere Fristen. Wenn man die Asbestschäden als Massstab nimmt und anschaut, dann sieht man, dass eine Frist von fünfzig Jahren angemessen wäre. Wir schlagen Ihnen diese auch als Alternative vor.

Dann ist zu guter Letzt unabdingbar, dass wir auch das Übergangsrecht regeln. Wir haben jetzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vorliegen, das besagt, dass das geltende Recht mit einer Frist von zehn Jahren nicht haltbar ist. Folglich müssen wir für die angerufenen Fälle eine Lösung finden. Der Fonds ist eine mögliche Lösung, aber natürlich keine rechtliche Antwort. Wir können das Problem auch nicht wiederum, wie wir das jetzt mehrfach machen, dem Bundesgericht überlassen. Das ist die neue Taktik in diesem Parlament - beim Kartellrecht usw. -, dass wir nicht mehr selber entscheiden, sondern sagen, die Gerichte sollten es richten. So geht das nicht. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir mit dem Übergangsrecht für Fälle, die nach geltendem Recht verjährt sind, aber nicht nach dem neuen Recht, eine Lösung und eine entsprechende Übergangsregelung finden müssen.

Wir ersuchen Sie, auf die Vorlage einzutreten. In Bezug auf die parlamentarische Initiative Heim ersuche ich Sie, dieser Initiative Folge zu geben. Bis es klar ist, dass dieser Rat in der Lage ist, eine rechtlich tragbare, menschlich verantwortungsvolle Lösung zu finden, braucht es sie. Beim jetzigen Gesetzesprojekt wissen wir noch nicht, was die Antwort sein wird. Aber es ist klar: Es braucht Lösungen, und Frau Heim hat darauf hingewiesen. Bitte, geben Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge.