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preparatory:AB 172993

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Wir sind bei Artikel 60. In der Kommission wie auch hier im Rat gibt es viele Meinungen und Vorschläge zur Revision, aber der Nebel lichtet sich. Es gibt also verschiedene Konzepte zu diesem Artikel: Wir haben zuerst das Konzept der Minderheiten I (Vischer Daniel) und II (Schwaab). Der Antrag der Minderheit II ist zurückgezogen worden, es bleibt der Antrag der Minderheit I. Dieser bringt einen vollständigen Konzeptwechsel bei Körperschäden. Es gibt nur noch relative Fristen. Die Verjährung würde dementsprechend weit hinausgezögert, im Prinzip unendlich. Das würde zu den bereits erwähnten Schwierigkeiten für die Beweisbarkeit führen. Dieses Konzept wurde in der Kommission mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen.

Die Minderheit IV (Markwalder) fordert eine Verkürzung von dreissig auf zwanzig Jahre. Hier hat Ihnen die Bundesrätin erklärt, weshalb dieses Konzept nicht stimmig ist. Es lässt sich systematisch nicht einordnen. Dreissig Jahre ist eine Verjährungsfrist, die wir sowohl im Ausland wie im Inland als absolute Verjährungsfrist kennen. Sie wurde in der Kommission mit Stichentscheid des Sprechenden abgelehnt, also mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, bei 1 Enthaltung.

Weiter ist der Antrag der Minderheit V (Vischer Daniel), die eine Verjährungsfrist von vierzig Jahren beantragt, zurückgezogen worden. Es bleibt noch der Antrag der Minderheit VI (Leutenegger Oberholzer), die für eine Verjährungsfrist von fünfzig Jahren ist. Dieses Konzept ist in der Kommission dem Antrag unterlegen, der jetzt von der Minderheit IV (Markwalder) vertreten wird.

Schliesslich haben wir noch die Minderheit VIII (Nidegger), die beim geltenden Recht bleiben will. Der entsprechende Antrag wurde von der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Dann werden wir in dieser Runde auch noch über Artikel 60 Absatz 2 OR abstimmen. Hier geht es darum, ob wir beim geltenden Recht bleiben wollen oder ob wir das Konzept des Bundesrates übernehmen wollen. Das Konzept des Bundesrates würde es den privaten Klägern, den Geschädigten, erlauben, den Strafprozess abzuwarten, und bei Abschluss des Strafprozesses, bei einer Verurteilung, wird eine neue Frist eröffnet. Das ist ein klares Konzept, und es ist ein Konzept, das auch die Prozessrisiken eines sehr umfangreichen Strafprozesses für die Opfer berücksichtigt. Es ist eigentlich eine gute Innovation. Die Kommission hat diesem Konzept, ebenfalls mit Stichentscheid des Präsidenten bei 12 zu 12 Stimmen, zugestimmt und den Antrag, der nun von der Minderheit VII (Markwalder) vertreten wird, abgelehnt.

Ich schliesse mit zwei persönlichen Bemerkungen, aber ich sehe, dass Herr Stamm nicht da ist. Ich wollte ihm Folgendes sagen: Herr Stamm hat ja von seinem Studium erzählt. Herr Stamm war sich gewisser Details aus seinem Studium nicht mehr sicher. Da ist mir ein Gedanke gekommen. Ich habe mich gefragt, ob vielleicht das Studium von Herrn Stamm unterdessen, bei den kurzen Verjährungsfristen, auch schon verjährt ist. (Heiterkeit)

Schliesslich zu Frau Markwalder: Frau Markwalder, Sie sind jung. Für Sie sind zwanzig Jahre eine lange Zeit. Für ältere Personen hier im Saal sind zwanzig Jahre eben eine zu kurze Zeit. Deshalb sind wir eher für dreissig Jahre. Das war eine persönliche Bemerkung.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und immer ihren Anträgen zuzustimmen.