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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-25

Wortprotokoll

Der Entscheid zu diesem Minderheitsantrag Nidegger hängt von Ihren Entscheidungen zu Artikel 60 OR ab. Sowohl Artikel 60 Absatz 1 als auch Artikel 67 Absatz 1 sehen heute eine relative Verjährungsfrist von einem Jahr vor. Nun haben Sie vorhin mit der Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit und zur Fassung des Bundesrates entschieden, dass diese relative Frist auf drei Jahre verlängert wird. Das soll dann auch bei Artikel 67 Absatz 1 gelten, denn die Verjährungsfristen sind ja heute auch in beiden Fällen gleich lang, und das soll auch so bleiben. Wenn wir davon abweichen, verletzen wir das Ziel der Vorlage, das Verjährungsrecht möglichst einfach zu gestalten. Deshalb ist es auch etwas erstaunlich, wenn man die Vorlage jetzt mit dem Antrag der Minderheit Nidegger noch mehr verkomplizieren und zwei verschiedene relative Verjährungsfristen haben will.

Nach Ihrem vorherigen sehr klaren Entscheid zu Artikel 60 bitte ich Sie, jetzt auch die gleiche relative Verjährungsfrist bei Artikel 67 Absatz 1 vorzusehen und hier den Antrag der Minderheit Nidegger abzulehnen.