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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-12-10

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-12-10

Wortprotokoll

Ob es uns passt oder nicht: Geheime Ermittlung ist im Kampf gegen organisiertes und hoch professionelles Verbrechen nach wie vor ein taugliches und wirksames Instrument. Dies gilt in besonderem Masse für Delikte, die keine eigentlichen direkten Opfer zur Folge haben, wie beispielsweise verbotene Geschäfte mit Kriegsmaterial oder Geschäfte im Drogenhandel. Da fehlen eben Personen, die direkt geschädigt sind, ein Interesse an einer Strafverfolgung haben und Anzeige erstatten. Im Interesse einer wirksamen Verbrechensbekämpfung ist es daher erwünscht, dieses Instrument möglichst frei und uneingeschränkt benutzen und einsetzen zu können. Dem stehen auf der anderen Seite aber grundlegende rechtsstaatliche Bedenken gegenüber, weil verdeckte Ermittlung zweifelsohne einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit bzw. in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt. Deshalb ist es wichtig, dass verdeckte Ermittlung nur für schwere Kriminalität und nur mit einem ganzen Bündel sichernder Auflagen und Bedingungen zugelassen wird. Denn mit diesem Instrument begibt sich der demokratische Rechtsstaat - wie es von der Berichterstatterin gesagt wurde - tatsächlich auf eine heikle Gratwanderung. Bei dieser Gratwanderung droht auf der einen Seite der Absturz in Richtung Unrechtsstaat und auf der anderen Seite der Absturz in Richtung einer zu wenig wirksamen und erfolgreichen Verbrechensbekämpfung.

Die Abgründe beidseits dieses schmalen Grates verheissen keine erfreulichen Perspektiven. Unseres Erachtens muss diese anspruchsvolle Gratwanderung gleichwohl gewagt werden. Um den Absturz in Richtung Unrechtsstaat zu vermeiden, hat schon der Bundesrat zahlreiche Sicherungen eingebaut. Die Kommission hat diese zusätzlich erweitert und verstärkt - so ausgebaut und so verstärkt, dass ich in der Kommissionsarbeit mein Augenmerk eigentlich mehr darauf legen musste und wollte, dass nicht eben dem Postulat der Verbrechensbekämpfung ein zu enger Mantel angelegt wurde. Aus dieser Arbeit liegt heute ein Gesetzeswerk vor dem Rat, dem man nach Auffassung der evangelischen und unabhängigen Fraktion mit Überzeugung zustimmen kann.

Wir sind daher für Eintreten und werden in den beiden einzigen Punkten, wo Minderheitsanträge gestellt worden sind, mit der Kommissionsmehrheit votieren.