preparatory:AB 173099
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie, alle drei Vorstösse abzulehnen.
Wir haben ja schon verschiedentlich über diese Fragen diskutiert; auch die "Too big to fail"-Expertenkommission hat sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Der Vorschlag, den wir dann im Rat diskutiert haben, ist Ihnen bekannt: Wir haben eine Verschärfung der Eigenmittelanforderungen, neue Kapitalinstrumente und organisatorische Massnahmen eingeführt und auch festgelegt, welche Dienstleistungen im Krisenfall unverzichtbar sind. Wir haben auch die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr festgehalten und eine Einlagensicherung eingeführt. Das alles haben wir mit der "Too big to fail"-Vorlage gemacht.
Diese "Too big to fail"-Regelung geht weiter als alle anderen Regelungen, wenn man das international vergleicht. Natürlich werden erst Ende 2018 alle Puffer aufgebaut sein, aber das ist in der Anlage so vorgesehen. Würde man jetzt Ihre Motionen umsetzen oder Berichte verfassen, würde das auch einige Zeit benötigen - ganz abgesehen davon, dass wir der Auffassung sind, dass es aufgrund der Diskussion, die wir geführt haben und in der wir klare Regelungen festgehalten haben, um unsere Situation gegenüber diesen Grossbanken zu sichern, nicht richtig wäre, hier noch weiter zu gehen.
Frau Leutenegger Oberholzer, es ist nicht so, dass die Steuerzahler bei der Rettung der UBS etwas finanzieren mussten. Wir haben zwar diese 6 Milliarden Franken mehr oder weniger vorgeschossen, aber wir haben dann diese Pflichtwandelanleihe für 7,2 Milliarden Franken wieder abstossen können. Es hat also - natürlich auch mit viel Glück - einen Gewinn gegeben, aber es war nicht so, dass die Steuerzahler hier zur Kasse gebeten wurden. Ich denke, es ist wichtig, dass man das festhält.
Im Übrigen war es so, dass die "Too big to fail"-Expertengruppe sich durchaus auch mit dem Trennbankensystem und mit der Frage eines Holdingmodells auseinandergesetzt hat. Beim Trennbankensystem hat sich dann die Frage gestellt, wie bei den Geschäftsbanken das Verbot des Eigenhandels durchgesetzt werden könnte. Man hat festgestellt, dass die Definition des Eigenhandels hier sehr schwierig und problematisch wäre und dass es dann möglicherweise einfach zu einer Verlagerung von Tätigkeiten in weniger regulierte Sektoren, zum Beispiel in Investment Banks oder Hedge-Fonds, kommen würde. Das wäre ja möglich, weil diese Sektoren weniger reguliert sind.
Die Expertenkommission ist zum Schluss gekommen, dass beim Holdingmodell die Konzernhaftung nur bei gleichzeitiger, vollständiger operativer, personeller und rechtlicher Trennung von verschiedenen Konzernteilen begrenzt würde. Da sind wir uns sicher einig. Das würde also heissen, dass man den Konzern zerschlagen müsste. Das ist ein ziemlicher Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit - für alle diejenigen, die sich für die Wirtschaftsfreiheit starkmachen. Es wäre zudem wahrscheinlich, dass die Schweiz in einem Krisenfall, wenn eine Tochtergesellschaft im Ausland in Konkurs geraten würde, trotzdem zur Rettung der Muttergesellschaft angehalten würde. Eine vollständige Trennung in diesem Sinne wäre dann kaum möglich. Das war die Einschätzung der "Too big to fail"-Expertenkommission, die der Bundesrat teilt.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass es nicht zielführend ist, hier weitere Berichte zu machen.