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AB 173116

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-09

Wortprotokoll

Ich wollte das Wort eigentlich nicht ergreifen, aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass wir auch im Rahmen dieser Beratung der Redlichkeit verpflichtet sind. Man kann für Abschreiben sein, und man kann auch gegen Abschreiben sein. Das ist eine politische Frage. Aber es geht nicht, dass mit Argumenten gefochten wird, die ich als unredlich bezeichnen muss.

Es geht um Folgendes: Herr Pelli, Sie haben dem Bundesrat vorgehalten, nicht rechtsstaatlich zu handeln und die direkte Demokratie auszuhebeln; Sie haben als Beispiel dafür die Einführung der Gruppenanfragen gebracht. In der Differenzbereinigung zum Amtshilfegesetz wurde das "Ersuchen im Einzelfall" abgeändert; "im Einzelfall" wurde gestrichen, um Gruppenanfragen nach der neuen Praxis nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu ermöglichen. Es war ein absolut demokratischer, rechtsstaatlich korrekter Prozess. Wir hatten die Vorlage in der Kommission. Wir hatten sie in beiden Räten. Das Gesetz wurde hier verabschiedet, und zwar auch, soviel ich weiss, mit Ihrer Stimme, Herr Pelli - aber das ist nicht relevant. Das Gesetz unterstand dem Referendum und ist nach Ablauf der Referendumsfrist vom Bundesrat ordnungsgemäss auf Februar 2013 in Kraft gesetzt worden. Das war alles rechtsstaatlich korrekt. Es ist auch klar, dass eine neue Praxis nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, wenn eine solche eingeführt werden soll, ebenfalls mittels eines rechtsstaatlich korrekten Verfahrens mit einer Gesetzesänderung erfolgen muss. Diese untersteht dann auch dem Referendum. Alles andere wäre falsch, und dies wurde in der Kommission klar festgehalten.

Ich bitte Sie deshalb nochmals, die Initiative abzuschreiben. Sie ist formalrechtlich überholt. Die politische Wertung überlasse ich Ihnen.