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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-09-09

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-09-09

Wortprotokoll

Niemand hat wohl wirklich Freude an diesem Fatca-Abkommen. Aber in Abwägung aller Vorteile und Nachteile kommen wir von der BDP-Fraktion zum Schluss, dass wir dem Bundesbeschluss über die Genehmigung dieses Abkommens zustimmen werden.

Die Schweiz kann, zusammen mit den USA, mit diesem Abkommen eine dauerhafte Lösung finden, um Steuerflucht zu verhindern und um sicherzustellen, dass Einkommen und Vermögen ordentlich versteuert werden. Das Abkommen ist ein weiterer Schritt hin zur Weissgeldstrategie und zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz. Mit dem vom Bundesrat kürzlich ausgehandelten Steuerabkommen mit den USA wird die Vergangenheit geregelt, Fatca ist die Lösung für die Zukunft für die Lieferung von Steuerdaten an die USA.

Fatca findet auch ohne dieses Abkommen statt. Aber in diesem Abkommen werden die Abläufe und Spielregeln klar geregelt. Im Falle eines Hinausschiebens des Abkommens würden die Hürden eventuell noch höher, und es würden zusätzliche Kosten anfallen. Darum ist dieses Fatca-Abkommen der vernünftige und richtige Weg.

Insbesondere möchten wir folgende positive Punkte hervorheben: Für alle Finanzinstitute gelten die gleichen Voraussetzungen. Wir haben also einen fairen Wettbewerb. Banken, die sich auf das lokale Geschäft beschränken, können einfacher einen US-konformen Status erreichen. Bei der Kundenidentifikation gibt es Erleichterungen. Der Marktzugang zu den USA kann mit diesem Abkommen aufrechterhalten werden, was ohne Abkommen infrage gestellt wäre. Der Datenaustausch findet nicht zwischen den Schweizer und den US-Behörden statt, sondern zwischen dem jeweiligen Finanzinstitut und dem IRS. Dies trägt den Besonderheiten unseres Finanzplatzes Rechnung. Sehr vorteilhaft ist auch, dass die Säulen 1, 2 und 3a vom Abkommen ausgenommen sind. Wichtig ist für uns auch, dass die Schweiz im Abkommen eine Meistbegünstigungsklausel erhält.

Wir ziehen zum heutigen Zeitpunkt das Modell 2 dem Modell 1 vor. Mit dem Modell 2 sind wir im Moment nicht gezwungen, den automatischen Informationsaustausch einzuführen. Falls der automatische Informationsaustausch zum OECD-Standard wird, können wir immer noch in einigen Jahren zum Modell 1 wechseln. Das Modell 2 ist auch mit bedeutend weniger administrativem Aufwand verbunden; das ist für uns auch ein grosser Vorteil.

Von Einzelnen wird die mangelnde Reziprozität bemängelt. Theoretisch wäre es sicher schön, Reziprozität zu haben. Aber wir haben ein anderes Steuersystem als die USA. Die Amerikaner besteuern US-Personen überall auf der Welt. Ein Amerikaner, der in der Schweiz wohnt, ist also in den USA steuerpflichtig. Nach unserem Recht können wir aber Schweizer in den USA nicht besteuern. Deshalb ist diese Reziprozität nicht von so grosser Bedeutung.

Alles in allem betrachten wir das Fatca-Abkommen als ein pragmatisches und gut ausgehandeltes Abkommen, um einen weiteren Schritt hin zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz zu machen. Die BDP-Fraktion wird daher dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens [PAGE 1233] geschlossen zustimmen; wir werden dementsprechend alle Minderheitsanträge ablehnen.