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Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-06-17

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17

Wortprotokoll

Ich muss jetzt zu Herrn Kollege Germann schon sagen, dass er zu etwas gesprochen hat, was gar nicht mehr vorgeschlagen ist. Sein Votum richtete sich hauptsächlich gegen die Branchenüblichkeit; die haben wir aber gestrichen.

Kollege Germann, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Bundesrat einen Vorschlag für Artikel 269b Absatz 2 gemacht hat. Er hat dort gesagt: "Der Rahmen wird aufgrund der orts- oder quartierüblichen Mietzinse bestimmt. Wo dies nicht möglich ist, sind branchenübliche Mietzinse zum Vergleich heranzuziehen." Diesen zweiten Satz haben wir gestrichen; das steht nicht mehr zur Diskussion. In meinen Ausführungen habe ich darauf hingewiesen, dass wir als Regelfall die Orts- und Quartierüblichkeit wollen, habe aber auch explizit darauf hingewiesen, dass wir gesagt haben, dass die Branchenüblichkeit kein taugliches Kriterium sei. Wenn Sie die Fahne betrachten, sehen Sie, dass beim Antrag der Kommissionsmehrheit wie auch bei jenem der Minderheit das Kriterium der Branchenüblichkeit überhaupt nicht mehr zur Diskussion steht.

Dieser Teil Ihrer Argumentation verfehlt also das Thema. Was noch übrig bleibt, ist die Frage, ob als Alternativkriterium der angemessene Ertrag beibehalten werden soll; aber nur das und nicht auch noch die Branchenüblichkeit - die Branchenüblichkeit nicht! Bitteschön, bringen Sie die Dinge nicht durcheinander: Das ist weg! Es geht jetzt nur noch um die Frage, ob man ein Alternativkriterium haben soll. [PAGE 719]

Zu diesem Alternativkriterium: Ob wir als Ausweichkriterium noch den Ertrag anwenden lassen wollen, ist dann also nicht mehr Gegenstand des historischen Kompromisses, sondern eine völlig nebensächliche Frage. Wenn wir in der Kommission dazu Ja gesagt haben, so nur, weil das bisher schon als Kriterium galt. Wir haben also nichts Neues erfunden.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wir schaffen eine neue Lösung und sagen ganz klar, dass auf die orts- und quartierüblichen Mietzinse abgestellt werden soll, wobei es, wenn es sich als nötig erweisen sollte, möglich wäre, die Ertragsberechnung anwenden zu lassen. Die Branchenüblichkeit haben wir hingegen gestrichen; das steht nicht mehr zur Diskussion.

Bei dieser Ausgangslage ersuche ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen, nämlich der Prioritätenordnung. Es entspricht auch der Vorstellung von Herrn Germann, dass die Ertragsüblichkeit, früher das einzige massgebliche Kriterium, nicht mehr im Vordergrund stehen soll. Genau das schlagen wir Ihnen vor.