Lexipedia

Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-06-17

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-06-17

Wortprotokoll

Das Mietrecht hat einen schweren Stand in der Schweiz; das wissen wir. Jede Vereinfachung oder Verbesserung ist bisher am Widerstand der einen oder der anderen Seite gescheitert. Der Nationalrat ist, wie bereits erwähnt wurde, auf die vorliegende Revision gar nicht eingetreten.

Ihre Kommission beantragt Ihnen trotzdem mehrheitlich Eintreten und schlägt Ihnen eine Lösung vor, welche die Mieten vom Hypozins entkoppelt und an die Teuerung anbindet. Aus meiner Sicht gibt es zwei hauptsächliche Gründe, die für ein Eintreten sprechen:

1. Heute mag der Handlungsbedarf als nicht allzu gross erscheinen. Aber spätestens wenn die Zinse steigen - und dieser Zeitpunkte dürfte nicht in allzu ferner Zukunft liegen -, wird im Land Heulen und Zähneklappern vorherrschen, man wird bedauern, dass man die Gelegenheit nicht genutzt hat, etwas zu tun, und man wird nach Lösungen rufen. Wir haben jetzt die Gelegenheit, eine Lösung zu erarbeiten.

2. Die Lösung, die präsentiert wird, ist sachlich eigentlich überzeugend. Mieter und Vermieter sind sich mehrheitlich einig, dass die Einführung der Indexmiete einige gewichtige Vorteile bieten würde. Mietzinssprünge, wie sie heute vorkommen, könnten vermieden werden. Die Mietzinsentwicklung wäre absehbarer und damit kalkulierbarer. Ein enorm kompliziertes und heute für viele undurchschaubares System könnte massiv vereinfacht werden.

Unter der Ägide des Bundesrates haben Hauseigentümer- und Mieterorganisationen in diesem Bereich eine Lösung gesucht, und nach zwanzig Jahren Uneinigkeit hat man sich auf einen Vorschlag geeinigt. Dieser wird auch heute noch von beiden Seiten - wenn auch nicht mehr geschlossen - als historisch bezeichnet. Von diesem Kompromiss ist der Bundesrat, aber auch unsere Kommission in ihrer Beratung abgewichen. Wir wissen es, und es wurde auch bereits erwähnt: Die eine oder andere Seite wird, wenn wir auf das Gesetz eintreten und es verabschieden, das Referendum ergreifen. Wir werden also einen Abstimmungskampf zu einem komplexen und höchst umstrittenen Thema führen müssen.

Ich habe in der Kommission von Beginn an den Standpunkt vertreten, dass angesichts dieser Ausgangslage ein Zurückgehen zum ursprünglichen Kompromissmodell das Klügste wäre. Denn mit diesem Modell - so meine Meinung - könnte man das Volk am ehesten überzeugen, könnte man am ehesten eine Mehrheit erreichen. Dieser Überzeugung bin ich auch heute noch. Warum?

Immerhin haben beide Seiten diesem Modell einmal zugestimmt, dies im Wissen um alle Vor- und Nachteile. Dafür muss es gute Gründe gegeben haben, sonst hätte man sich kaum gefunden. Sicher ist ein Teil der Mieterorganisationen relativ kurz darauf wieder ausgeschert - in Gottes Namen, aber sie haben dem Kompromiss einmal zugestimmt. Wenn wir die betroffenen Verbände in aufwendigen Verfahren Lösungen erarbeiten lassen, sollten wir später, wenn diese dann keine Lust mehr haben, sich an die einmal getroffenen Vereinbarungen zu halten, nicht sofort nach Alternativen suchen. Hauseigentümer- und Mieterorganisationen tragen eine Mitverantwortung, und aus dieser sollten wir sie nicht allzu schnell entlassen.

Ich glaube, im Abstimmungskampf wäre es ein starkes Argument, wenn wir aufzeigen könnten: Seht, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir schlagen euch ein Modell vor, das von euren Interessenorganisationen ausgearbeitet und genehmigt wurde. Ich würde sogar so weit gehen und sagen: Nur so macht es eigentlich Sinn, auf die Vorlage einzutreten. Während sich die Westschweizer Mieterorganisationen nicht mehr gerne an diesen Kompromiss erinnern, sind immerhin die Deutschschweizer Mieterorganisationen und Hauseigentümer noch immer dafür zu haben.

Ich sehe weit und breit kein alternatives Modell, das eine ähnlich hohe Akzeptanz erreichen könnte. Aus diesem Grund bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung jene Anträge zu unterstützen, die uns konsequent zum Kompromiss zurückführen.