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Janiak Claude · Ständerat · 2010-06-17

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-17

Wortprotokoll

Kollege Freitag hat zu Recht gesagt, dass das Geschäft noch in den anderen Rat gehe. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man dann auf den Vergleich, der vorgeschlagen worden ist, zurückkommt. Aber ich denke doch, dass diese Bestimmung ein Killerfaktor sein könnte.

Der Mietzins ist der grösste Budgetposten in den schweizerischen Haushalten, und somit ist die Mietzinsgestaltung von grosser volkswirtschaftlicher und sozialpolitischer Bedeutung. Wir sind ja zum Glück auf diese Vorlage eingetreten. Handlungsbedarf besteht nämlich: Das geltende Recht ist kompliziert, intransparent und auch missbrauchsanfällig. Deshalb ist es damals zu diesem Kompromiss gekommen, den die einen einhalten wollen und die anderen nicht, und man hat sich auf die Indexmiete geeinigt. Nach diesem Modell ist die Mietzinsentwicklung für die Vermieter- und auch für die Mieterseite voraussehbar. Hohe Sprünge, wie sie das heutige Recht wegen der Koppelung der Mieten an den Referenzzinssatz ermöglicht, werden ausgeschlossen. Das ist für die Mieter von existenzieller Bedeutung, da sie beim Abschluss eines Vertrages die Budgettauglichkeit des Mietzinses abwägen müssen.

Wenn wir nun die Möglichkeit vorsehen, alle fünf Jahre eine Anpassung vorzunehmen, sind wir eigentlich nicht mehr weit weg von dem, was wir heute haben. Die Entwicklung wird für die Mieterschaft wieder unvorhersehbar, es ist wieder mit happigen Erhöhungen zu rechnen, die allenfalls einen Auszug erforderlich machen. Gerade das sollte mit einem Indexmietemodell verhindert werden. Kommt hinzu, dass sich das in der Vorlage vorgesehene Vergleichsmietemodell für Mietzinsanpassungen während der Mietdauer nicht eignet. In Artikel 269a Absatz 2 Litera a des Entwurfes ist festgehalten, dass Mietverhältnisse, welche seit mehr als fünf Jahren bestehen, nicht für die Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Die in Artikel 269 Absatz 2 vorgesehene Bandbreite von 90 Prozent wird dazu führen, dass das Vergleichsmieteniveau stärker steigt als die Teuerung. Fazit: Es handelt sich um eine einseitige Erhöhungsbestimmung, auch wenn man den Eindruck haben könnte, sie sei eingebracht worden, damit beide Parteien etwa die gleichen Möglichkeiten hätten. Ich habe schon im Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass das Mietrecht in dem Sinne eben nicht symmetrisch ist. Es ist ein spezielles Vertragsverhältnis; die Positionen, welche die Parteien haben, sind unterschiedlich.

Ich bitte Sie also, hier der Minderheit zu folgen. Sie haben ja auch den Brief vonseiten der Mieter erhalten, die geschrieben haben, diese Bestimmung sei es nicht wert, zum Stolperstein für die ganze Vorlage zu werden. Diese Bestimmung war beim Kompromiss nicht vorgesehen, von dem jetzt heute so viel die Rede war.