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preparatory:AB 17323

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-10

Wortprotokoll

Es ist selbstverständlich, dass das geplante Internetangebot strikt der geltenden Gesetzgebung zu entsprechen hat. Bluewin wird demnach keinerlei Pornographie anbieten. Das Unternehmen arbeitet nur mit Geschäftspartnern zusammen, welche sich vertraglich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verpflichten und auch die Aspekte des Jugendschutzes berücksichtigen. Über die Einhaltung des geltenden Rechtes hinaus verpflichtet sich die Swisscom zu einer ethisch verantwortlichen Unternehmensführung. Dies entspricht auch der Erwartung des Bundesrates. Er will das in die nächste Zielvereinbarung ausdrücklich aufnehmen. Ob das neue Angebot auf der Website von Bluewin ethisch verantwortbar ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Aus der Sicht des Bundesrates wären Darstellungen, welche z. B. die Gewalt verherrlichen oder gegen die Menschenwürde verstossen würden, ethisch nicht verantwortbar.