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Janiak Claude · Ständerat · 2010-06-17

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-17

Wortprotokoll

Sie sehen auf der Fahne, dass der Minderheitsantrag verlangt, es solle die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich die Finanzintermediäre, welche die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte verwaltet und die Sorgfaltspflicht verletzt haben, an den Verfahrenskosten beteiligen müssen. Der Bundesrat hatte über einen solchen Zusatz diskutiert, ihn aber verworfen, weil diese Möglichkeit im geltenden Rechtshilferecht nicht vorgesehen ist.

Diese Begründung genügte der Minderheit nicht. Sie verweist auf die präventiven Effekte, die eine Erweiterung haben könnte. Die Minderheit verweist auch auf die Verlängerung der Frist in Artikel 3, welche die Möglichkeiten der Sperrung von Vermögenswerten erweitert, und auf die Verantwortung der Finanzintermediäre, welche ja durch die öffentlichen Debatten über die infrage stehenden Potentaten sensibilisiert sein sollten.

Die Mehrheit schliesst sich dem Bundesrat an - eben weil diese Möglichkeit im geltenden Rechtshilferecht nicht vorgesehen ist.