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Engler Stefan · Ständerat · 2015-06-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-10

Wortprotokoll

Zuhanden der Materialien will ich einige der wesentlichen Neuerungen hervorheben.

Artikel 1 Absatz 1 beschreibt den Kern der Strafregister-Regelung. Es geht um die Bearbeitung von Daten im Zusammenhang mit hängigen Strafverfahren, rechtskräftigen Urteilen und bestimmten Einstellungsverfügungen. Ein zentrales Element ist, dass zur verbesserten Personenidentifizierung das Strafregister neu die AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator übernimmt. Wer keine solche hat, bekommt eine zugeteilt. Die Vorteile werden darin erblickt, dass die Verwendung der AHV-Versichertennummer die bestmögliche Gewähr bietet, dass eine Person korrekt identifiziert werden kann, so etwa auch im Falle von Namensänderungen oder abweichenden Schreibweisen des Namens.