Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-10
Wortprotokoll
Es ist für mich schon ein bisschen eine neue Erfahrung. Normalerweise wird ja der Bundesrat kritisiert, weil er die Gesetze nicht rasch genug in Kraft setzt. Jetzt wird er kritisiert, weil er gedenkt, ein Gesetz in Kraft zu setzen, das Sie vor zwei Jahren, im Juni 2013, verabschiedet haben. Der Bundesrat will das Gesetz aber auch nicht übereilt in Kraft setzen, sondern auf den 1. Januar 2017. Er hat auch noch Aufbrauchsfristen von zwei Jahren vorgesehen, damit sich dann wirklich alle darauf vorbereiten können.
Zum Stand der Dinge: Ich habe gesagt, dass Sie in beiden Räten das Swissness-Gesetz verabschiedet haben. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Wir haben in den letzten zwei Jahren die dazugehörigen Verordnungen erarbeitet, wir haben sie in die Vernehmlassung geschickt, und wir haben viele Rückmeldungen erhalten. Wir haben, wie noch nie zuvor, die Verordnung in engster Zusammenarbeit mit jeder Branche, die betroffen ist, überarbeitet und viele Dinge noch geändert; es sind viele Branchen betroffen, ein paar sind ein bisschen lauter als die anderen. Dann haben wir das gemacht, was wir immer machen: Wir sind in die Kommissionen gegangen, um sie zu den Verordnungen zu konsultieren. Einfach damit die Ausgangslage klar ist: Die Verordnungen sind nicht etwas, das auf der grünen Wiese erarbeitet wird, nach den Fantasievorstellungen des Bundesrates. Mit der gesetzlichen Grundlage, die Sie geschaffen haben, haben Sie uns den Spielraum gegeben. Wir haben versucht, diesen Spielraum zugunsten der betroffenen Unternehmen und Branchen zu nutzen und die Verordnungen entsprechend auszugestalten.
Wir haben die beiden Kommissionen für Rechtsfragen konsultiert und zusätzlich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, weil sie das gewünscht hat. Wir haben in diesen Kommissionssitzungen - das darf ich Ihnen sagen - über Wasser, Kaffee, Lasagne, Knorr, Bier, Fruchtsäfte gesprochen. Wir haben wirklich die ganze Palette in den Kommissionen ausgebreitet. In den Kommissionen wurden viele Fragen gestellt. Wir haben ihnen aufgezeigt, was wir hier zu tun gedenken. Die Kommissionen haben in einem Schreiben noch Empfehlungen an den Bundesrat abgegeben, wie sie das zu tun pflegen, in denen sie dargelegt haben: "Hier möchten wir noch Änderungen; hier bitten wir den Bundesrat, eine Regelung nochmals anzuschauen." Das ist das ganz normale, übliche Vorgehen. Jetzt sind wir in der Phase, in der uns diese Empfehlungsschreiben der Kommissionen vorliegen. Wir überprüfen in der Schlussphase, vor der Entscheidung im Bundesrat zu den Verordnungen, noch einmal, was aufgrund dieser Konsultationen noch zu ändern ist.
Es ist bald Mittag, Sie mögen es sicher, wenn ich noch ein bisschen über diese feinen Lebensmittel spreche. Ich bin gerne bereit, Ihnen hier im Rat nochmals zu sagen, was wir uns dazu überlegt haben. Ich stelle einfach fest, dass das Informationsniveau nicht überall genau das gleiche ist, auch wenn das, so sage ich jetzt einmal, nicht auf bösen Willen zurückzuführen ist. Es werden jetzt vielleicht auch Dinge gestreut, die Sie beunruhigen, und Sie denken dann: Um Gottes willen, was kann ich tun, um dieses Gesetz zu verhindern?
Herr Ständerat Germann, Sie haben sich ja nicht nur zum Postulat geäussert, sondern auch noch ein paar Dinge genannt, die für Sie störend sind. Ihre Kritik betrifft aber ausschliesslich Gesetzesbestimmungen. Es tut mir wahnsinnig leid, dass Sie heute unzufrieden sind, aber alles, worüber Sie sich kritisch geäussert haben, steht im Gesetz: die Beweislast, das Bewilligungsverfahren und das Rohstoffkriterium. In einem Rechtsstaat gibt es halt nicht unbegrenzte Möglichkeiten.
Ich gehe gerne noch auf die einzelnen Lebensmittel ein. In Klammern: Sie haben gehört, dass man im Industriebereich, vor allem in der Uhrenindustrie, auf dieses Gesetz wartet und überzeugt ist, dass es für den Standort Schweiz ein wirklich positiver Faktor ist.
Zur Toblerone: Ich höre vom Konzern Mondelez, er müsste das Milchpulver mit der Inkraftsetzung der Vorlage zu 100 Prozent in der Schweiz beschaffen. Das sei ihm zu teuer; dann würde er am liebsten gar keine Milch aus der Schweiz mehr nehmen und dafür auf das Schweizerkreuz verzichten. Es steht vielleicht auch die Drohung im Raum - sie kommt zwar nicht vom Konzern, aber ich höre sie -, dass dann auch gleich der Standort Schweiz verlassen wird. Dieses Kriterium, 100 Prozent Schweizer Milch, hat das Parlament gegen den Willen des Bundesrates eingesetzt. Für die Toblerone gilt es aber nicht, denn 100 Prozent Schweizer Milch ist das Kriterium bei Milchprodukten - und Schokolade ist kein Milchprodukt. Das sind Dinge, über die man sich halt ein bisschen erkundigen muss, bevor man einfach sagt, dass z. B. Toblerone jetzt nicht mehr Schweizer Milch verwenden kann. Es sind wichtige Informationen, die ich Ihnen gerne gebe.
Ich komme zum Bier, das ist natürlich ganz wichtig. Was tun wir beim Bier? Wir haben mit den Bierbrauern jetzt eine Lösung gefunden, sie sind zufrieden. Das Wasser im Bier - das war für mich auch neu, aber es stimmt sicher - ist für das Bier wesensbestimmend. Deshalb wird das Schweizer Wasser nicht nur beim Mineralwasser, sondern auch beim Bier angerechnet, und deshalb können die Schweizer Bierbrauer weiterhin ihr wunderbares Bier brauen. Eine Grenze setzen wir dort, wo man Wasser nur verwendet, um das Produkt, z. B. einen Fruchtsaft - wie sagt man? - zu verwässern. (Heiterkeit) Nein, man sagt: zu verdünnen. Wenn Sie also ein Produkt einfach nur verdünnen und sagen, dass da Schweizer Wasser drin sei, obwohl das Wasser nicht wesensbestimmend ist, können Sie es nicht anrechnen. Stellen Sie sich einen Fruchtsaft mit einer exotischen Frucht vor, der mit Schweizer Wasser verdünnt ist und bei dem Sie sagen, es sei ein Schweizer Produkt - das kauft Ihnen niemand ab.
Dann komme ich zu Knorr: Auch ich habe gehört, dass Knorr dann seine Päckli-Suppe nicht mehr machen könnte. Wir haben aber für Päckli-Suppen eine Ausnahmeregelung vorgesehen, wonach nämlich gewichtsmässig vernachlässigbare Bestandteile nicht in die Berechnung einfliessen sollen. Das ist eine Konzession. Ich möchte Ihnen damit zeigen: Wir haben Ihr Gesetz wirklich auch ausgereizt; wir haben den Spielraum, den Sie uns geben, ausgereizt. Wir haben versucht zu schauen, was Knorr braucht, weil wir denken, dass es im gesetzlichen Rahmen eine sinnvolle, [PAGE 497] glaubwürdige Lösung geben muss. Wir haben diesen Spielraum also ausgeschöpft.
Noch zu einer letzten Aussage, die ich gelesen habe, nach der die Hersteller jetzt für jede einzelne Zutat, die sie aus rezeptspezifischen Gründen im Ausland bestellen müssen, eine Ausnahmeregelung beantragen müssten: Das ist einfach falsch! Das ist einfach falsch.
Jetzt, kurz vor Mittag, kommen in diesem Rat noch diese vielen Aussagen. Ich bedaure es ein bisschen, wenn man die Verordnungen nicht liest, die ja wirklich in der Vernehmlassung waren, die öffentlich bekannt sind und die wir in drei Kommissionen im Detail durchgesprochen haben. Ich glaube, es ist wichtig, dass Sie merken, dass der Bundesrat und die zuständigen Ämter hier wirklich den Spielraum ausgeschöpft haben.
Jetzt kommt aber der gegensätzliche Vorwurf, die Swissness-Vorlage sei ein Bürokratiemonster. Meine Damen und Herren, haben Sie es bemerkt? Wir mussten für die Bierbrauer eine Lösung finden; wir mussten bei der Lasagne schauen, was wir tun konnten; wir mussten für die Fruchtsäfte etwas nachschauen; Toblerone hatte Anliegen; Knorr wollte etwas: Das alles ist jetzt in der Verordnung aufgenommen. Es ist ein bisschen kompliziert geworden, das stimmt - aber nicht, weil wir eine komplizierte Verordnung machen wollten, sondern weil wir halt ganz produktspezifisch geschaut haben, was die Nahrungsmittelindustrie und was die einzelnen spezifischen Unternehmen brauchen. Ich verschone Sie jetzt, aber ich könnte Ihnen noch weitere Beispiele geben, bei denen wir wirklich den Spielraum zugunsten einer unternehmens- und wirtschaftsfreundlichen Verordnung ausgeschöpft haben: Das ist das, was der Bundesrat gemacht hat.
In diesem Sinne, Herr Ständerat Luginbühl, ist diese Verordnung nicht mehr ganz eine "simplified solution". Aber ich denke, dass sie sich wirklich an dem orientiert, was halt jetzt auch an Bedürfnissen da war.
Noch zu Ihrer Frage, Herr Ständerat Graber, damit das einfach klar ist: Die Marke Schweiz können Sie ohne Bewilligung verwenden. Ich habe auch Aussagen gehört, wir müssten für die Bewilligung der Swissness fünf Stellen schaffen. Sie müssen keine Bewilligung haben. Eine Bewilligung brauchen Sie dort, wo Sie aufgrund einer in der Schweiz nicht verfügbaren Qualität ein Produkt aus dem Ausland beschaffen müssen: Das muss nicht bewilligt, aber gemeldet werden. Da ist jetzt eine Branche gekommen und hat gesagt, sie mache das selber. Sie wissen, dass wir in der Schweiz hoheitliche Aufgaben nur an Private geben können, wenn wir die entsprechende gesetzliche Grundlage haben. Die haben wir hier nicht. Aber wir werden, wir haben es auch in der Kommission versprochen, das Bewilligungsverfahren beim WBF so einfach und unbürokratisch machen, wie das überhaupt nur möglich ist.
Ich komme jetzt zum Postulatsinhalt, ich höre nachher schon auf, keine Angst. Aber eigentlich wollte ja das Postulat volkswirtschaftliche Auswirkungen geprüft haben, es wollte nicht nochmals neue Bestimmungen. Ihre Schwesterkommission hatte für die Beratung dieser Vorlage eine Subkommission eingesetzt, deshalb ist dieses Gesetz ja schon so lange unterwegs. Diese Subkommission hatte beim Seco eine Studie verlangt, um genau diese Fragen abzuklären, d. h. die volkswirtschaftlichen Auswirkungen prüfen. Das Seco hat festgestellt, dass es keine Daten gibt. Das sind ja rein hypothetische Fragen: Würden Sie im Falle einer Annahme der Vorlage das Swissness-Label noch verlangen oder nicht? Das sind rein hypothetische Fragen. Es gibt keine Daten dazu. Von daher hat dann das Seco zurückgemeldet, dass sie das nicht erheben könnten, weil es die Daten nicht gebe. Und jetzt kommen Sie mit einem Postulat und verlangen noch einmal das, was Ihre Schwesterkommission bzw. deren Subkommission schon verlangt hat.
Ich bitte Sie - wir werden all die Empfehlungen aus den Kommissionen noch einmal prüfen. Ich bin mir dieser Empfehlungen sehr bewusst, auch was Grenzkantone wie Genf betrifft. Also, Sie sehen, es gibt hier wirklich viele Bedürfnisse. Wir sind uns dessen sehr bewusst. Wir werden versuchen, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu entsprechen. Aber unsere Schranken sind die gesetzlichen Grundlagen, die Sie verabschiedet haben, und die werden wir respektieren. Das muss ich Ihnen auch sagen. Schliesslich sind wir ein Rechtsstaat. Ich bitte Sie, jetzt nicht die Rechtsunsicherheit zu verlängern. Sie haben es gesehen: Es kommen dann Bedürfnisse, dass man die ganze Vorlage und alles sistiert, auf unbestimmte Zeit. Glauben Sie, dass irgendjemand profitiert, wenn Sie die Inkraftsetzung eines Gesetzes, das verabschiedet ist, einfach auf unbestimmte Zeit verschieben? Glauben Sie, dass das in diesem Lande irgendjemandem dient? Ich glaube, Rechtssicherheit ist jetzt das Wichtigste. Wir müssen schauen, was wir in diesem gesetzlichen Rahmen tun können. Frau Savary hat es gesagt: Wie immer werden wir auch dieses Gesetz nach einer gewissen Zeit evaluieren, und wenn sich dann zeigt, dass Anpassungen notwendig sind, dann werden wir Ihnen diese auch vorschlagen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat ablehnen.
Ich sehe soeben, dass ich die Frage von Herrn Hess betreffend das Wasser noch nicht beantwortet habe. Ich habe eigentlich gemeint, ich hätte Ihnen gesagt, dass Wasser, wenn es ein wesensbestimmender Bestandteil ist, zur Swissness angerechnet wird. Das ist zum Beispiel beim Bier der Fall - das ist die eine Seite -, und das ist bei einem importierten Fruchtsaft, der nur verdünnt wird, nicht der Fall.