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Eder Joachim · Ständerat · 2015-06-10

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-10

Wortprotokoll

Namens unserer Subkommission berichte ich Ihnen über folgende zwei Themen aus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement: erstens über den Verzicht auf ein Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes und zweitens über die Neustrukturierung des Asylbereichs.

Beim ersten Thema beziehe ich mich auf Punkt 3.5.3 im Kapitel "Justizwesen und Bundesanwaltschaft". Unsere Ausführungen befinden sich auf den Seiten 44 bis 46 des Jahresberichtes der GPK. Der Bundesrat informierte am 26. Juni 2013 in einer Medienmitteilung die Öffentlichkeit, dass er die Gesetzgebungsarbeiten zum Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes aufgrund des uneinheitlichen Vernehmlassungsergebnisses eingestellt habe. Der Bundesrat fasste diesen Beschluss, obwohl das Gesetzgebungsvorhaben als solches von einer überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich begrüsst worden war. Die Geschäftsprüfungskommissionen beschlossen an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 30. und 31. Januar 2014, sich mit den Folgen des Verzichts auf das Polizeiaufgabengesetz zu befassen, dies insbesondere deshalb, weil der Bundesrat vorgängig zu seinem Abbruch der [PAGE 471] Gesetzgebungsarbeiten verschiedentlich in Stellungnahmen zu Empfehlungen beider GPK auf die damals noch laufenden Arbeiten zum Polizeiaufgabengesetz verwiesen hatte.

Die GPK unseres Rates hat sich der Regelung der polizeilichen Aufgaben und Kompetenzen des Bundes angenommen und dem Bundesrat mit Brief vom 27. Juni 2014 sechs Fragen gestellt zu den Konsequenzen seines Verzichts, dem Parlament eine Botschaft und einen Gesetzentwurf zum Polizeiaufgabengesetz vorzulegen. Die Kommission thematisierte dabei insbesondere die Anliegen der beiden GPK, die diese bereits in früheren Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet hatten, so die rechtssystematische Zersplitterung der polizeilichen Aufgaben des Bundes und die fehlende formell-gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen. Die Zusammenführung der unübersichtlich verstreuten polizeilichen Aufgaben des Bundes ist für die GPK nach wie vor ein zentrales Anliegen. Um der rechtssystematischen Zersplitterung in diesem Bereich Abhilfe zu schaffen, erachtet die GPK aus Gründen der Rechtssicherheit die Schaffung einer Gesamtkodifikation und die Zusammenführung der polizeirechtlichen Regelungen des Bundes in einem Gesetz weiterhin für sinnvoll.

Dabei könnten nach Ansicht der GPK verschiedene offene Fragen geklärt werden, so könnte insbesondere eine formell-gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen geschaffen werden. Nach der zu erwartenden Verabschiedung des neuen Nachrichtendienstgesetzes, das eine Übernahme der nachrichtendienstlichen Regelungen aus dem heutigen Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vorsieht, bliebe der restliche Teil des BWIS als punktuelles, leider lückenhaftes Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes zurück. Aus Sicht der GPK könnten in diesem verbleibenden Teil des BWIS die bestehenden Aufgaben und Kompetenzen polizeilicher Organe des Bundes zusammengeführt werden. Allerdings sind die GPK insofern mit der Beurteilung des Bundesrates einverstanden, als aufgrund der heutigen Rechtslage eine Gesamtkodifikation und die Zusammenführung der polizeilichen Aufgaben und Kompetenzen des Bundes nicht zwingend sind. Die GPK verzichten deshalb zurzeit auf eine Forderung zur Schaffung eines Polizeiaufgabengesetzes und schliessen ihre Arbeiten zu den Folgen des Verzichts auf ein solches Gesetz ab. Mit Brief vom 30. Januar 2015 wurde dies dem Bundesrat mitgeteilt.

Damit komme ich zum zweiten Thema: An der Sitzung der Geschäftsprüfungskommissionen vom 11. Mai dieses Jahres wählte die Vorsteherin des EJPD nebst der Modernisierung des Familienrechts das folgende zweite Schwerpunktthema: "Tour d'Horizon über die Neustrukturierung im Asylbereich. Testbetrieb und Standortplanung". Gerne fasse ich die wichtigsten Informationen der Bundespräsidentin hier zuhanden des Rates zusammen. Aufgrund der Bedeutung dieses Themas bitte ich Sie um Verständnis, dass meine diesbezüglichen Ausführungen ein bisschen länger dauern; allerdings können Sie beruhigt sein, Herr Präsident, sie dauern nicht zu lange.

Die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs legte bereits einen weiten Weg zurück. An ihrem Anfang stand ein Auftrag des Parlamentes, das einen Bericht zur Situation im Asylbereich und zu Lösungsansätzen für ein effizientes Asylverfahren einforderte. Auf der Basis dieses Berichtes entschied das Parlament 2011, dass die Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes und innerhalb kurzer Fristen abgeschlossen werden sollte. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Diese wurde nun von der Staatspolitischen Kommission unseres Rates vorberaten und kommt Anfang nächste Woche in unseren Rat. Da der Asylbereich eine klassische Verbundaufgabe ist, wurden die Konzept- und Gesetzgebungsarbeiten von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden eng begleitet. An zwei nationalen Asylkonferenzen, 2013 und 2014, wurde eine Gesamtplanung für die Neustrukturierung erarbeitet, welche die Kantone, Städte und Gemeinden einstimmig guthiessen. Die Vorlage scheint also bei allen Verbundpartnern gut und breit abgestützt. Das gemeinsam erarbeitete Konzept ist die Basis für die Neustrukturierung.

Das Parlament ermöglichte es, dass bei dem Projekt ein weiterer Meilenstein gesetzt wurde: Mit der dringlich verabschiedeten und von der Bevölkerung klar angenommenen Asylgesetzrevision schuf es die Grundlage für die Durchführung beschleunigter Asylverfahren in einem Testbetrieb in Zürich. Dort können die neuen Abläufe seit Anfang 2014 eins zu eins durchgespielt und auf ihre rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Eignung hin untersucht werden. Das Staatssekretariat für Migration lässt die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Testbetriebs auch extern evaluieren. Im Februar 2015 veröffentlichte es einen Bericht zu den Zwischenergebnissen der Evaluation.

Das Fazit nach einem Jahr Betrieb fällt positiv aus. Die ersten Auswertungen zeigen, dass eine deutliche Verfahrensbeschleunigung möglich ist, insbesondere wenn die Verfahren unter einem Dach und ohne Überweisung an die Kantone abgewickelt werden können. So erreichte der Testbetrieb bei den Verfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid eine Beschleunigung von 83 Prozent gegenüber 2011 und 2012 und von 28 Prozent gegenüber 2014. Die Beschleunigung im Testbetrieb hatte bisher keine nachteiligen Auswirkungen auf die Qualität der Entscheide. Dies ist von absolut zentraler Bedeutung, denn es geht um den elementaren Entscheid, ob Menschen die Schweiz verlassen müssen, allenfalls auch gegen ihren Willen und unter Zwangsmassnahmen.

Der neueingeführte Rechtsschutz wurde ebenfalls evaluiert. Die Beschwerdequote lag im Testbetrieb mit 15,2 Prozent tiefer als im Regulärbetrieb, wo sie im selben Zeitraum 20,9 Prozent betrug. Beim Rückkehrbereich stellte man fest, dass der Anteil der mit Rückkehrhilfe ausgereisten Asylsuchenden im Testbetrieb 9 Prozent höher war als im Regulärbetrieb, wo er 4 Prozent betrug. Der Hauptgrund dafür ist die frühzeitige und umfassende Beratung zum Rückkehrhilfeangebot, dank welcher Personen schneller und häufiger freiwillig ausreisen.

Aufgrund der Zwischenergebnisse kommt die Evaluation zum Schluss, dass der Testbetrieb planmässig und ohne elementare Schwachstellen funktioniert, das Konzept in einzelnen Bereichen aber trotzdem überarbeitet werden sollte. Verbesserungen sind z. B. bei der Organisation der Anhörung zu den Asylgründen oder bei der Personalstrategie nötig. Für eine abschliessende Beurteilung der Neustrukturierung ist es noch zu früh. Der Betrieb läuft seit eineinhalb Jahren, und der Abschlussbericht der Evaluation wird Ende 2015 vorliegen.

Durch die Neustrukturierung werden Standorte, und damit bin ich beim letzten Punkt, für Bundeszentren benötigt. In fünf der sechs Regionen, in welche die Schweiz neu eingeteilt werden soll, sind konkrete Lösungen oder Varianten für Verfahrens- und Ausreisezentren vorhanden. In der Region Zürich sind die Evaluationen noch im Gang. Als erster definitiver Standort konnte das Zentrum Guglera in Giffers im Kanton Freiburg kommuniziert werden. Da die geplanten definitiven Strukturen jedoch nicht überall rechtzeitig bezugsbereit sein werden, sind Übergangslösungen notwendig. Diese werden aktuell vorbereitet. Das Staatssekretariat für Migration prüfte insgesamt über hundert Standorte. Mit dreizehn der voraussichtlichen Standortgemeinden wurden bereits Gespräche geführt, weitere stehen unmittelbar bevor.

Zusammenfassend kann ich namens unserer Subkommission Folgendes festhalten: Die vorgeschlagene Neustrukturierung des Asylbereichs hat mittel- bis langfristig Einsparungen im Umfang von rund 170 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Raschere Verfahren führen zu kürzeren Aufenthaltsdauern und somit zu sinkenden Sozialhilfekosten. Aufgenommene Personen kommen schneller in die Integration und somit auf den Arbeitsmarkt. Abgewiesene Personen müssen die Schweiz schneller verlassen.

Da der Bund neu 60 Prozent der Asylverfahren selbstständig durchführt, bringt die Neustrukturierung auch den Kantonen Einsparungen von rund 90 Millionen Franken. Allerdings [PAGE 472] bedingt die Neustrukturierung auch hohe Anfangsinvestitionen. Der Aufbau der Bundeszentren muss etappiert erfolgen, und die Amortisationsdauer wird wesentlich durch die notwendigen Investitionen sowie die Anzahl Betten und die Grösse der von den Kantonen übernommenen Anlagen beeinflusst. Man spürte, dass Sie, Frau Bundespräsidentin, sich auf die Diskussion im Parlament freuen. Am kommenden Montag werden wir sehen, ob Ihr Wunsch, dass das Parlament die Vorlage im Interesse eines effizienten und glaubwürdigen Asylsystems behandelt und auch so beschliesst, in Erfüllung gehen wird.

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