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Stadler Markus · Ständerat · 2015-06-10

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2015-06-10

Wortprotokoll

Ich berichte über ausgewählte Themen der beiden Departemente EFD und WBF.

Erstens zur Finma: Die GPK erwartet nächstes Jahr einen substanzielleren Bericht des Bundesrates zur Tätigkeit der Finma, einen Bericht nämlich, der sich vermehrt mit der Bewertung der Aufgabenerfüllung der Finma und weniger mit der Zusammenfassung des Finma-Berichtes befasst. Auch hat die GPK beschlossen, die Vorsteherin des EFD nächstes Jahr zum Thema Finma anzuhören.

Von den materiellen Themen greife ich drei heraus: erstens die grossen Rechts- und Reputationsrisiken des [PAGE 469] schweizerischen Finanzplatzes wie zum Beispiel die grossen Manipulationen einer Grossbank betreffend Libor und Devisen, einer Bank notabene, die Grund hat, davon auszugehen, faktisch eine Staatsgarantie zu geniessen. Die Finma zeigte sich darob sehr frustriert. Sie sagte, es brauche zur Prävention mehr als nur finanzielle Repression, nämlich harte, gezielte Auflagen, einen stärkeren Fokus auf Einzelpersonen sowie mehr Transparenz zum Vorgehen der Aufsichtsbehörden. Die härtere Gangart im Bereich Enforcement könne man aber erst in zwei bis drei Jahren hinsichtlich ihrer Wirkungen beurteilen. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Prüfgesellschaften im Aufsichtssystem sei die Finma noch nicht zufrieden. Auch der IWF hat der Finma angeraten, die Mandatsverhältnisse zu überprüfen, denn die Prüfgesellschaften wollen naturgemäss nicht ihre grössten Kunden verlieren. Die Finma will sich dieses Themas annehmen.

Zur Problematik "too big zu fail": Im Moment gelten vier Banken als systemrelevant, zurzeit wird auch Postfinance diesbezüglich geprüft. 2009 habe die Schweiz eine Pionierrolle eingenommen, sagte die Finma, indem sie ein "too big to fail framework" erarbeitet habe. Mittlerweile hätten andere Länder aber aufgeholt, gewisse hätten uns überholt. Die Schweiz ist heute, insbesondere was die ungewichteten Eigenmittelanforderungen, die sogenannte Leverage Ratio, anbetrifft, nicht mehr führend. Hier habe auch die Arbeitsgruppe Brunetti Handlungsbedarf geortet.

Bezüglich der organisatorischen Vorkehrungen sind die Schweizer Banken gemäss Finma im Moment auf halbem Weg angekommen. Es sei nicht einfach, die Banken zur Umsetzung dieser organisatorischen Massnahmen zu bewegen, denn die Gesetzgebung gebe nur Anreize und die Finma habe nicht das Recht, organisatorische Bestimmungen zu erlassen.

Was die Differenzierung in der Regulierung zwischen kleinen und grossen Finanzinstituten betrifft, kam in der Kommission zum Teil ein Missbehagen gegenüber der Finma zum Ausdruck: Diese blase ihre Regulierung immer weiter auf, was vor allem den kleinen und mittleren Banken zum grossen Nachteil gereiche. Es werde viel zu wenig zwischen grossen und kleinen Banken unterschieden. Dem steht die Aussage der Finma gegenüber, sie unterscheide sehr wohl, das Ganze habe aber nicht nur mit der schweizerischen Sicht, sondern auch mit internationalen Trends zu tun. Gewisse Anforderungen würden der Finma aufgrund der internationalen Entwicklung gleichsam aufgedrängt. Zudem sei die Meinung problematisch, dass mittelgrosse Inlandbanken, typischerweise Kantonalbanken, ungefährlich seien und deshalb weniger stark reguliert sein sollten. Dagegen sprächen der Immobilienmarkt und das Potenzial der Hypothekengeschäfte in der Schweiz. Das zeige auch die Vergangenheit einiger Kantonalbanken.

Zweitens zur Schweizerischen Nationalbank: Ich beschränke mich auf ein Thema, nämlich die Aufhebung des Mindestkurses gegenüber dem Euro. Ich gebe dabei vier Aussagen der Vertreter der Nationalbank wieder:

"Wir hätten zwar mit dem Mindestkurs weiterfahren können, aber sein Ende war absehbar, denn auch mit einer massiven Ausweitung der Bilanz hätten wir den Druck nicht permanent beseitigen können. Hätten wir 500 oder 1000 Milliarden Franken mehr investiert und den Mindestkurs danach aufgehoben, hätte das zu einem Totalschaden geführt. Nach einem solchen Fiasko wäre es auch für die künftige Geldpolitik schwieriger geworden, auf die monetären Bedingungen Einfluss zu nehmen. Wären wir überzeugt gewesen, den Druck stabilisieren zu können, wären wir auch bereit gewesen, weiterhin zu intervenieren.

Weil ausländische und schweizerische Anleger bei ihren Entscheidungen auch den sicheren Hafen Schweizerfranken suchen, kommt es unabhängig von der bereits sehr hohen aktuellen Bewertung des Frankens zu weiteren Zuflüssen in die Schweiz. Das macht uns im Moment etwas Bauchweh.

Könnte sich die Nationalbank etwas zu Weihnachten wünschen, dann hätte sie gerne positive Zinsen und einen schwächeren Franken. Aber das entspräche nicht den Realitäten auf den heutigen Märkten. Eine eigene Währung zu haben hat eben auch seinen Preis."

Sowohl die Nationalbank wie auch die Bundesratsvertretung fanden in diesem Zusammenhang die heutige Rollenverteilung von Bundesrat und Bankrat bzw. Direktorium und die Grösse des Direktoriums richtig: Die heutige Grösse des Direktoriums trage wesentlich dazu bei, dass intensiv diskutiert werde, bis zum Konsens, während man in grösseren Gremien eher geneigt sei, Anträge durchzuwinken.

Drittens zur ETH: Ich gebe hier einen Ausschnitt aus dieser Diskussion wieder. Der Bundesrat stellt in seinem Bericht zur Zielerreichung seines Leistungsauftrags fest, dass alle Ziele erreicht wurden, mit Ausnahme der Erhöhung der Frauenquote bzw. der Zahl der Frauen in leitenden Stellungen im ETH-Bereich.

Ich beschränke mich auf zwei Themen: Das erste Thema ist die Umsetzung des Verfassungspassus zur Masseneinwanderungs-Initiative. Vertreter der ETH und auch des Bundesrates betonten, dass das eine grosse Herausforderung sei. Auf unsere Diskussion über die Auswirkungen der Masseneinwanderungs-Initiative gehe ich nur ganz kurz ein, da das Thema bei der Interpellation Gutzwiller 15.3212 nochmals zur Sprache kommen wird. Es ergibt sich eine besonders angespannte Situation, da die zurzeit geltende Teilassoziierung an Horizon 2020, die an sich schon weitgehende Einschränkungen gegenüber der vollen Assoziierung bedeutet, im Januar oder Februar 2017 wegfällt, falls die Schweiz mit der EU keine einvernehmliche Lösung zur Personenfreizügigkeit findet.

Das zweite Thema, das diskutiert wurde, sind die Finanzierung der ETH durch Drittmittel von Privaten und die Offenlegung von Nebenbeschäftigungen. Bei beiden Kategorien geht es um die Freiheit von Lehre und Forschung und im engeren Sinn um die Transparenz der diesbezüglichen Finanzströme in einer Institution des Bundes.

Betreffend Sponsorentätigkeit bzw. Drittmittel ist der Bundesrat eher für Grundprinzipien und Anstandsregeln als für ein Kontroll- und Verbotsregime. Betreffend die Nebenbeschäftigungen wies der Präsident des ETH-Rates auf die Autonomie der Institutionen - der ETH, der EPFL sowie der vier Institute - hin: Dort würden nämlich die Entscheidungen fallen. Man unterscheidet zwischen bewilligungspflichtigen und nichtbewilligungspflichtigen Nebenbeschäftigungen. Beide Themen haben mit nationalen und internationalen Gepflogenheiten zu tun. Zur Frage der genügenden Transparenz scheint aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Vor wenigen Tagen sagte der Präsident des ETH-Rates in einem Interview in der "NZZ": "Wichtig ist die Transparenz, gerade bei Sponsoringverträgen."

So weit mein Bericht.