Flach Beat · Nationalrat · 2015-06-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Sie können jetzt in der Fahne ganz nach vorne blättern. Wir sind bei Artikel 1, beim Auftrag der Armee. Wir haben heute Morgen schon verschiedentlich gehört, dass wir wieder etwas Ruhe in die Armee und in all ihre Reformen hineinbringen wollen. Ich unterstütze das. Allerdings müssen wir dann auch darauf achten, dass wir gerade am Anfang, nämlich dort, wo die Grundsätze festgelegt sind, auch ein bisschen in die Zukunft denken und uns bewusst sind, dass die Armee eine subsidiäre Rolle hat.
In Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e steht in der Fassung der Mehrheit, die Ihnen jetzt vorliegt, dass die Armee auch zuständig ist "bei der Bewältigung von Spitzenbelastungen oder von Aufgaben, die die Behörden mangels geeigneter Personen oder Mittel nicht bewältigen können". Diese Formulierung ist derart offen, dass sie die Tür für Begehrlichkeiten der Kantone weit, weit aufmacht. Die Kantone können dann einfach zu wenig planen, um bei Bedarf schnell nach der Armee zu rufen. Hier zu unterstützen ist aber nicht die Aufgabe der Armee. Die Armee soll nur subsidiär eingesetzt werden.
Es geht mir auch nicht darum, dass die Armee nicht mehr den zivilen Behörden zur Verfügung stehen soll, wenn es um nationale Veranstaltungen geht. Das soll selbstverständlich weiterhin möglich sein. Diese Aufgabe kann ein Kanton unter Umständen wirklich nicht alleine bewältigen. Es kann aber nicht sein, dass ein Kanton anhand einer derart offenen Formulierung im Gesetz die Spitzenbelastungen - die Aufgaben, die er nicht selber erfüllen kann - abfedern kann. Es kann beispielsweise nicht sein, dass die Kantone bei den Polizeien sparen und dann einfach auf die Armee zurückgreifen, um eventuell irgendwelche Kontrollen durchzuführen, um Patrouillen wegen Einbrüchen usw. laufen zu lassen. Das ist eine Aufgabe der Kantone, und die Kantone müssen sie durchführen. Die Kantone können kantonale Veranstaltungen planen, sie können sich auch miteinander absprechen. Wenn es um einen Anlass in der Grössenordnung einer nationalen Veranstaltung geht, dann haben wir in Buchstabe f die "nationale Bedeutung" ja verankert. Das reicht; es ist nicht notwendig, dass man unter dem Titel "Aufgaben der Armee" eine derart offene und unklare Formulierung einfügt. Sie würde den Kantonen in den nächsten fünfzehn, zwanzig Jahren die Möglichkeit offenlassen, auf die Armee zurückzugreifen, wenn sie ihre eigenen Aufgaben nicht erfüllt haben.
Ich bitte Sie, bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e meiner Minderheit zu folgen.