Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-06-18
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-06-18
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich heute Morgen mit der Vorlage des elektronischen Patientendossiers, wie wir sie vom Ständerat zurückerhalten haben, befasst. Sie werden sich erinnern, dass uns in unserer Beratung noch zwei Differenzen verblieben waren. Die eine Differenz betraf Artikel 3 mit der Frage des Datenschutzes. Dort hat sich der Ständerat dem Nationalrat angepasst.
Wie schon früher in dieser Debatte verblieb die zentrale Frage: doppelte Freiwilligkeit, ja oder nein? Anders gefragt: Sollen in Artikel 59a auch die ambulanten Leistungserbringer, also primär Ärztinnen und Ärzte, verpflichtet werden, sich binnen einer Frist - die Rede war ursprünglich von zehn Jahren - dem System des elektronischen Patientendossiers anzuschliessen? Die Argumente für oder gegen diese Lösung haben wir hier schon erörtert. Zum einen gibt es Stimmen in der Kommission, die die Meinung äusserten, es lohne sich, hier zu beschleunigen, weil das System tatsächlich effizienter werde und eine Verbesserung der Qualität bringen werde. Es gibt aber auch Stimmen in der Kommission, die sagen, es gebe keinen Grund, so schnell einzuschwenken und auf diese Verpflichtung für den ambulanten Bereich zu verzichten; es gelte vielmehr, dort den Druck aufrechtzuerhalten.
Schliesslich hat in der Kommission der Antrag obsiegt, den in der letzten Debatte schon eine Minderheit Steiert vertrat. Die Regelung lautet, dass für die Spitäler zur Einführung des elektronischen Patientendossiers eine Übergangsfrist von drei Jahren, für die anderen Institutionen, Heime usw. eine Übergangsfrist von fünf Jahren gilt und dass für den ambulanten Bereich keine Limite gesetzt wird. Dieser Antrag hat sich in der Kommission mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung durchgesetzt.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diesem Antrag zuzustimmen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung so zu verabschieden.
Weiter hat sich die Kommission heute Morgen in der Diskussion mit einem Antrag befasst, der einen Bericht zur Frage verlangt, ob es möglich wäre, die neu praktizierenden Ärzte nach Ablauf der Übergangsfrist für die Spitäler dazu zu verpflichten, sich dem System des elektronischen Patientendossiers anzuschliessen. Das heisst also, dass für diejenigen Ärzte, die im Moment schon tätig sind, keine Frist bestehen würde. Wer sich hingegen nach Einführung dieses Systems in den Spitälern anmeldet und tätig wird, müsste sich anschliessen. Die Kommission hat diesen Antrag angenommen, und der Bundesrat ist nun beauftragt, einen Bericht vorzulegen, wie es sich auswirken würde, wenn man dazu übergehen wollte, die neu praktizierenden Ärzte zu verpflichten, sich dem System des elektronischen Patientendossiers anzuschliessen.
Ich bitte Sie namens der Kommission, hier bei diesem Punkt die letzte Differenz zu bereinigen. Damit könnten wir dieses Werk abschliessen. [PAGE 1196]