Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2014-12-03
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-03
Wortprotokoll
Ich habe vorher angekündigt, dass ich mich aufgrund der Debatte gerne nochmals melden möchte, je nachdem, wie die Argumente der Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit ausfallen würden. Ich möchte auf einiges noch kurz reagieren.
Wenn wir das Protokoll der nationalrätlichen Kommission und das Amtliche Bulletin zur Debatte im Nationalrat anschauen, dann stellen wir fest, dass bereits die nationalrätliche Version einen Kompromiss darstellt. Dieser Kompromiss wurde vorab mit dem Ziel gesucht, die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten; das sollten wir meines Erachtens im Hinterkopf behalten.
Wenn jetzt gesagt wird, dass diese Wahlfreiheit auch mit der Variante der Mehrheit gewährleistet ist, dann möchte ich einfach Folgendes zu bedenken geben: Die Wahlfreiheit ist eben eingeschränkt, wenn der Patient kein Rezept hat, mit dem er ein Medikament auch in einer Apotheke, sei es lokal oder unterwegs, beziehen kann. Die Wahlfreiheit ist ohne dieses Rezept nicht gegeben, es sei denn - und hier besteht ein Zusammenhang mit dem E-Medikationsdossier -, dass er über ein solches Dossier verfügt und den Zugang selber autorisieren kann. Das ist vielleicht ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Bestrebungen hin zu einer fortschrittlichen Medikation, zu einem E-Medikationsdossier, auch ein Aspekt sind, der uns hier begleiten sollte. Wir haben beim Patientendossier gesehen, dass wir dort aufgrund der doppelten Freiwilligkeit nicht so schnell vorankommen können. Hier bei der Medikation hingegen wäre es eigentlich möglich, über geeignete Bestimmungen wichtige Fortschritte zu machen. Da würde es auch helfen, wenn wir den nationalrätlichen Weg gehen könnten.
Als weiteren Punkt möchte ich noch eine Bemerkung in Bezug auf die genannten Mehrkosten, die hier generiert würden, machen: Meines Erachtens sind diese Zahlen mit Vorsicht zu geniessen, zumal die Verschreibung schon heute durch den Tarmed abgegolten wird, sonst hätten Ärzte aus Kantonen ohne Selbstdispensation einen enormen Nachteil. Wir können hier wirklich mit Fug und Recht sagen, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu geniessen sind. Ich bin froh um die Ausführungen von Kollege Bischofberger, dass es vielleicht weiter an uns und am Nationalrat ist, hier die genaue und richtige Lösung zu finden.
Ich würde es bevorzugen, wenn wir mit der Minderheit stimmen und damit vor allem dieser Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten das nötige Gewicht einräumen würden.