Diener Lenz Verena · Ständerat · 2014-12-03
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-03
Wortprotokoll
Ich bin der Meinung, dass man diese beiden Minderheitsanträge eigentlich detailliert diskutieren müsste. Beim Antrag zu Absatz 3 geht es um die Freiheit des Patienten und der Patientin. Es geht darum, dass sie entscheiden können, wo sie die Medikamente beziehen. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist ein delikates, da ist auch bei selbstständig denkenden und handelnden Menschen durchaus eine gewisse Unfreiheit anzunehmen. Nicht jedem Patienten wird es gleichermassen leichtfallen, seinem Arzt zu sagen, dass er das Medikament in der Apotheke beziehen will, weil er findet, dass auch ein gutfunktionierendes Apothekennetz bestehen sollte. Wenn die allermeisten verschreibungspflichtigen Medikamente direkt in den Arztpraxen bezogen werden, so führt das zu Einbussen bei den Apotheken. Entsprechend wird das Apothekennetz ausgedünnt - das ist einfach die Realität -, weil man ein Medikament nicht zweifach beziehen kann und soll.
Bei Absatz 3 geht es eigentlich darum, dass der Arzt, der das Rezept schreibt, dem Patienten die Freiheit lässt, zu entscheiden, ob er das Medikament in der Apotheke oder in der Arztpraxis beziehen will. Sehr viele Patienten werden es direkt beim Arzt beziehen, weil das einfacher ist, weil man sich damit den Gang in die Apotheke erspart. Aber es gibt auch eine Gruppe von Menschen, die das nicht wollen. Diese Menschen wollen auch hier eine Aufteilung. Ihnen soll in Absatz 3 die Wahlfreiheit gegeben werden, damit sie nicht quasi dafür kämpfen und ihr Vertrauensverhältnis zum Arzt belasten müssen. Sie haben ein Anrecht auf Wahlfreiheit.
Ein zweiter Minderheitsantrag liegt bei Absatz 4 vor. Dort kann man durchaus auch mit der Fassung der Mehrheit leben, die vorsieht, dass der Patient sagen kann, er wolle kein [PAGE 1155] Rezept, er brauche das nicht. Aber beim ersten Minderheitsantrag, bei Absatz 3, sollte man mit der Minderheit dem Nationalrat folgen, der mit seiner Fassung dem Patienten die nötige Freiheit gibt, sodass dieser nicht quasi um ein Rezept bitten muss und ihm keine Nachteile erwachsen, auch wenn er sich für die Apotheke entscheidet.