Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2014-05-07
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion wird hier in Block 1 bei Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f, das heisst bei der Zulassung der in einem Kanton zugelassenen Arzneimittel, den Antrag der Minderheit Moret und bei den strittigen Artikeln 11b Absatz 2bis, 11b Absatz 4, 12a sowie auch bei Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 4 jeweils die Anträge der Mehrheit der Kommission unterstützen. Bei Artikel 11b Absatz 2bis und Absatz 4 sowie bei Artikel 12a ist unsere Fraktion einstimmig, bei Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 4 mehrheitlich für diese Position.
Bei den beiden Einzelanträgen Humbel und Pezzatti zu Artikel 26 Absatz 4, wo es um eine generelle Rezeptpflicht bei der Abgabe von Medikamenten geht, lag anlässlich der Sitzung der Fraktion von vorgestern Mittag erst mein Einzelantrag vor, der Einzelantrag Humbel jedoch noch nicht. Die Fraktion konnte deshalb nur ersteren vorberaten. Sie unterstützt diesen Einzelantrag. Ebenso konnten die gestern eingereichten Einzelanträge Fässler Daniel zu Artikel 4 und Gilli zu Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a von meiner Fraktion nicht vorberaten werden.
Ich bin seit zweieinhalb Jahren Mitglied des Nationalrates und Mitglied der vorberatenden Kommission und stelle fest, dass unser Gesundheitswesen auf der einen Seite im Gesamten gesehen im internationalen Vergleich zwar recht gut dasteht, aber auf der anderen Seite stark, zu stark reguliert ist. Aus liberaler Sicht ist der Handlungsspielraum der einzelnen Akteure in zu hohem Masse eingeschränkt; dies trifft im Besonderen auf den Medikamentenbereich zu. Entsprechend anspruchsvoll ist denn auch die vorliegende Revisionsvorlage. In der Kommission haben wir uns eingehend mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt, Experten beigezogen und ihn während fast fünfzig Stunden unter guter Leitung des früheren und des heutigen Präsidenten beraten. Ich spreche hier im Namen aller Kommissionskolleginnen und -kollegen: Wir haben die Revision nach bestem Wissen und Gewissen an die Hand genommen und Änderungsanträge eingebracht, die uns überzeugend und sinnvoll erschienen. Seither wurden einzelne Kommissionsanträge, u. a. zu Artikel 26 Absatz 4 mit der erwähnten generellen Rezeptpflicht, vor allem von Branchenakteuren, zum Teil aber auch in der öffentlichen Diskussion kritisch beleuchtet.
Mit der Rezeptpflicht wollten wir zwei Ziele erreichen: Erstens soll der Patient immer und überall die Wahl haben, ob er seine Medikamente in einer Apotheke oder bei einem Arzt beziehen möchte. Zweitens sollen selbstdispensierende Ärzte angehalten werden, Arzneimittel möglichst moderat zu verschreiben. Ich habe in der Kommission diesem Artikel 26 Absatz 4 zugestimmt, weil ich ihn damals überzeugend fand. Nach wie vor stehe ich hinter den beiden erwähnten Zielen. Zum heutigen Zeitpunkt bin ich jedoch zur Einsicht gekommen, dass dieser Absatz überflüssig ist, weil die anvisierten Ziele, nämlich Wahlfreiheit der Patienten und zurückhaltender Einsatz von Medikamenten, in Kantonen mit Selbstdispensation heute bereits weitgehend erreicht sind.
Die FDP-Liberale Fraktion ist deshalb der Auffassung, dass Artikel 26 Absatz 4 in der vorliegenden Fassung der Kommission nur zu einer Aufblähung der Administration, zu Papierkrieg und unnötigen Kosten und entsprechend unnötigem Ressourcenverbrauch führen würde, was es unbedingt zu vermeiden gilt. Lassen Sie mich das kurz erläutern: Die Formulierung in Artikel 26 Absatz 4 verpflichtet alle Apotheker, Ärzte, Spitäler und Drogisten, für die abzugebenden Medikamente ein Rezept auszustellen. Apotheker und Drogisten müssen somit neu auch ein Rezept für jedes rezeptfreie Medikament ausstellen. Das Rezept hätte keinen weiteren Nutzen und würde wohl im Papierkorb landen. Ebenso wären die selbstdispensierenden Ärzte verpflichtet, stets ein Rezept auszustellen, auch wenn ihre Patienten die notwendige Arznei bei ihnen selbst beziehen. Auch hier schafft dieser Absatz 4 nur unnötige Bürokratie ohne Nutzen - und für die eigentliche Behandlung der Patienten steht noch weniger Zeit zur Verfügung. Schliesslich führt Artikel 26 Absatz 4, entgegen dem vorher Gesagten, zu Mehrkosten: Für die verschreibungspflichtigen Medikamente sind pro Jahr von den Ärzten zusätzlich 22 Millionen Rezepte auszustellen, was gemäss Berechnungen der FMH zu jährlichen Mehrkosten von 100 bis 150 Millionen Franken führen soll, für die dann die Prämienzahler aufkommen müssten.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, den Einzelantrag Pezzatti, das heisst die ersatzlose Streichung von Artikel 26 Absatz 4, zu unterstützen.