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Stolz Daniel · Nationalrat · 2014-05-07

Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Das an sich noch nicht alte, 2002 geschaffene Heilmittelgesetz soll gewährleisten, dass erstens nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Medikamente in der Schweiz in Umlauf gelangen und dass zweitens auch in der Schweiz überhaupt Medikamente entwickelt werden. An beiden Zielen haben wir ein eminentes Interesse: am ersten als Patienten, am zweiten aber auch im Sinne unseres Wirtschaftsstandorts. Es geht drittens auch um einen 6-Milliarden-Markt, wo unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen, und das ist legitim. Für uns, die FDP-Liberale Fraktion, ist es aber wichtig, dass wir dabei die beiden Hauptpunkte nicht vergessen. Vergessen wir nicht: Patienten sind wir wahrscheinlich alle schon einmal gewesen, und die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass wir es wieder einmal sein werden.

Wenn man krank ist, zählt plötzlich nur noch eines: Gesund werden und die Begleiterscheinungen des Krankseins lindern! Da sind wir nicht nur, aber auch auf qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Medikamente angewiesen. Aber wir brauchen als Patientinnen und Patienten auch neue, weiterentwickelte Medikamente. Deshalb liegen auch Forschungsanreize im Interesse von uns Patientinnen und Patienten. Zudem sind wir daran interessiert, dass Medikamente möglichst effizient zugelassen werden. Es gibt Länder, wo Medikamente nicht mehr erhältlich sind, weil das Zulassungsverfahren so kompliziert und aufwendig ist, dass [PAGE 678] Medikamente gar nicht mehr registriert werden. Dies gilt es zu verhindern.

Wir wollen aber auch sicher sein, dass wir möglichst sichere Medikamente haben. Fälschungen können im wahrsten Sinn des Wortes fatale Wirkungen zeigen, nicht nur wenn ein falscher oder gar schädlicher Wirkstoff in der Formulierung enthalten ist, sondern auch wenn kein Wirkstoff vorhanden ist. Deshalb liegt der FDP-Liberalen Fraktion Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe f sehr am Herzen: Da geht es darum, dass auch abstrakte Gefährdung und nicht nur konkrete Gefährdung bestraft werden kann. Dies ist in unser aller Interesse, auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts und der Pharmaindustrie.

Zu den Stichworten Pharma und Forschung: Für beide ist das Heilmittelgesetz von grosser Bedeutung. Typisch, denken Sie jetzt vielleicht, Daniel Stolz ist halt Basler - stimmt, der Pharma-Cluster in der Region Basel ist für unseren Wohlstand tatsächlich von grosser, von entscheidender Bedeutung. Aber nicht nur für uns: Die grösste Pharmaproduktion erfolgt nicht in den beiden Basel, sondern im Kanton Aargau. Genauso haben wir heute einen boomenden Biotech-Cluster entlang des Arc Lémanique, der viele Arbeitsplätze schafft. Dasselbe gilt in der Zwischenzeit auch für Zürich. In der Innerschweiz hat sich der Kanton Zug profiliert; es ist ein schnell wachsender Standort im Bereich der Pharma- und Medizinprodukte. Dies wiederum strahlt bis in die Ostschweiz aus. Und vergessen wir nicht das Tessin - was wir in der Deutschschweiz oft tun -; es ist schon ein alter Pharmastandort. Deshalb, wegen Arbeitsplätzen und Forschungsanreizen, sind auch die Standortüberlegungen wichtig und richtig. Dass sie auch aus Patientensicht wichtig sind, habe ich ja schon ausgeführt.

Aber werden wir konkret: Es gibt zu wenige ans Kind angepasste Medikamente. Deshalb gibt es die Anreize mit der Verlängerung des Patentschutzes um sechs Monate, die wir in dieser Revision vorschlagen. Noch extremer ist, weil der Markt meist viel zu klein ist, um die hohen Kosten für die Entwicklung eines Medikamentes zu rechtfertigen, dass viel zu wenige Medikamente für seltene Krankheiten entwickelt werden. Dies gilt aber unter den grossen Pharmastandorten eigentlich nur noch für die Schweiz. Bei der Erforschung dieser seltenen Krankheiten sind wir Schweizer tatsächlich Trittbrettfahrer. Die USA haben schon 1983 mit dem Orphan Drug Act eine Marktexklusivität für Medikamente gegen seltene Krankheiten geschaffen, und die so viel gescholtene EU ist im Jahr 2002 nachgezogen. Wir sind mindestens vierzehn Jahre im Rückstand. Warum also gibt es keinen Aktionsplan für Medikamente gegen seltene Krankheiten in der Schweiz? Bei der uns nun vorliegenden Vorlage machen wir endlich einen richtigen und wichtigen Schritt vorwärts. Der Anreiz hier ist tatsächlich die Marktexklusivität für zehn Jahre. Das Monopol fällt selbstverständlich dann, wenn ein besseres Medikament entwickelt wird - das ist klar.

Der Anreiz funktioniert auch. Dank der Vorreiterrolle der USA zuerst und dann der EU verfügen wir heute über wesentlich mehr Arzneimittel für seltene Krankheiten als vor zwanzig Jahren. Dass wir Entsprechendes in der Schweiz bisher noch nicht zustande gebracht haben, ist kein Ruhmesblatt.

Dasselbe gilt schlussendlich auch für neue Indikationen. Wir haben heute ein echtes Problem: Die Anreize für die Erforschung neuer Indikationen bekannter Medikamente genügen nicht, vor allem, wenn das Medikament schon länger auf dem Markt ist. Bei einer Reihe von Krankheitsgebieten, z. B. der antimikrobiellen Resistenz, oder bei Krankheiten des zentralen Nervensystems, z. B. Depressionen, warten wir alle, Ärzte und Patienten, dringendst auf neue Medikamente. Die Forschung stellt heute immer mehr fest, dass ein bestimmter Wirkstoff bei zum Teil ganz anderen Krankheitsbildern seine Wirkung entfalten kann. Dies muss von uns allen - im Sinne von potenziellen Patienten - genutzt werden. Das Problem ist, dass die Industrie kaum bereit ist, in diese extrem risikoreiche Forschung Millionen, wenn nicht sogar vielleicht eine Milliarde Schweizerfranken zu investieren, wenn das Patent der betreffenden Substanz bald abläuft oder gar schon abgelaufen ist.

Die Gesetzgebung hat bisher auf diesen Umstand viel zu wenig reagiert. Es braucht endlich - diese Chance haben wir heute! - ein starkes Signal für die medizinische Forschung wie auch für den Forschungsstandort Schweiz. Denn für Neuindikationen bereits zugelassener Wirkstoffe können wir, wenn Sie unseren Anträgen folgen, mit diesem Gesetz jetzt neu bis zu zehn Jahre Unterlagenschutz erteilen. Das wäre ein starkes Signal auch für die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft und ein starkes Signal für ganz viele Patientinnen und Patienten, die an einer der Krankheiten leiden, für die es noch gar keine Medikamente gibt oder auf welche die Medikamente vielleicht nicht mehr die Wirkung haben, die sie einmal hatten. Hier können wir mit einem längeren Datenschutz wirklich ein echtes Signal setzen.

Es geht selbstverständlich, das konnten wir in den letzten Tagen in den Medien - Zeitungen, Radio und Fernsehen - sehr intensiv zur Kenntnis nehmen, auch um einen sehr grossen Markt. Es ist ein Markt von rund 6 Milliarden Franken. Hier haben wir unterschiedliche Sichtweisen von Ärzten und Apothekern, mit jeweils guten Begründungen. Vor allen Dingen auf einen Punkt möchte ich hinweisen: auf die Rezeptpflicht. Hier stellt sich die Frage: Ist das teurer bürokratischer Unsinn? Braucht es die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten, vermutlich sogar eine kostensenkende Massnahme? Mein Kollege Bruno Pezzatti stellt, mit Unterstützung der FDP-Liberalen Fraktion, einen Einzelantrag zu Artikel 26. Er wird diesen in Block 1 noch ausführlich begründen.

Ebenfalls zu diesem 6-Milliarden-Markt gehören natürlich Regeln zur Sicherheit vor Fälschungen, aber auch - das habe ich schon erwähnt - gegen Korruption. Oder, schöner ausgedrückt: Wie werden grössere Massen an Medikamenten, die z. B. ein Spital einkauft, abgegolten? Wir haben uns in der SGK-NR sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt - Sie haben es von meinen Vorrednern schon hören können -: Es wurden extra Studien dazu erstellt und Abklärungen getroffen. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion denken, dass die Mehrheit hier im grossen Ganzen einen guten, sinnvollen Mittelweg gefunden hat, dem Sie folgen können. Es ist ein wichtiger Teil, denn wir wollen selbstverständlich nicht, dass Leute wegen monetärer Anreize falsche oder nicht die optimalen Medikamente verschreiben. Das liegt nicht im Interesse von uns allen und selbstverständlich auch nicht im Interesse der FDP-Liberalen Fraktion.

Grosso modo stellt die FDP-Liberale Fraktion fest, dass diese Überarbeitung des Heilmittelgesetzes ein grosser Fortschritt ist, für uns als Patienten, aber auch für uns als Wirtschaftsstandort. Darum bitten wir Sie, grundsätzlich und bis auf ein paar Kleinigkeiten der Mehrheit zu folgen, und vor allen Dingen legen wir Ihnen ans Herz, auf das Geschäft einzutreten.