Hess Lorenz · Nationalrat · 2014-05-07
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-05-07
Wortprotokoll
Im Bereich der Strafbestimmungen wurde der Handlungsbedarf erkannt und zu einem grossen Teil auch mit guten Lösungen seitens des Bundesrates im Gesetz umgesetzt. Die BDP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Heim aus verschiedenen Gründen ab. Wesentlich ist, dass im Bereich der Fälschungen, die einen ganz wesentlichen Teil oder überhaupt den wesentlichen Teil der Gefährdung ausmachen, eine klare Verbesserung erreicht wird. Der Bundesrat hat zur Erhöhung der Wirksamkeit der Strafverfolgung vorgeschlagen, neu den Tatbestand der Fälschung als abstraktes Gefährdungsdelikt zu formulieren und die Gesundheitsgefährdung als Qualifikationsmerkmal für eine erhöhte Strafanordnung vorzusehen. Die Kommissionsmehrheit hat es darüber hinaus als nötig erachtet, dass mit dem Nachmachen, Verfälschen und dem falschen Bezeichnen von Humanarzneimitteln und Medizinprodukten ein weiterer Straftatbestand geschaffen wird. Diese Erweiterung des Katalogs der Straftatbestände ist zu begrüssen, ebenso die anderen von der Mehrheit angebrachten Änderungen. Deshalb lehnen wir hier den Antrag der Minderheit ab.
Zu Artikel 90, "Strafverfolgung": Hier geht es in erster Linie um die Kompetenzen in einem entsprechenden Strafverfahren. Die Tatbestände, die hier zur Debatte stehen, haben oftmals zwei Aspekte oder zwei Teile. Es gibt in der Regel einen gesundheitspolizeilichen Teil, wo es um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten geht, indem eben beispielsweise gefälschte Artikel oder Medizinprodukte oder Heilmittel auf dem Markt oder an der Grenze entdeckt werden. Der zweite Teil des Tatbestandes ist häufig der zollrechtliche Teil, dass eben noch versucht wird, das gefälschte Produkt über die Grenze zu schmuggeln oder an den Steuern vorbei auf den Markt zu bringen. Also geht es schliesslich um die Gewichtung dieser beiden Aspekte. Wenn man hier eine Gewichtung vornimmt, ist es, glaube ich, auch hier im Saal unbestritten, dass die Patientensicherheit höher zu gewichten ist als ein mögliches Zollvergehen. Der Schluss daraus ist, dass auch die Strafverfolgung im Vollzugsbereich des Bundes dort angesiedelt werden sollte, wo man über die entsprechenden Kompetenzen in den Bereichen Gesundheitspolizei und Gefährdung von Patientinnen und Patienten verfügt. Das ist beim BAG und beim Institut der Fall, hingegen weniger bei der Zollverwaltung.
Deshalb stimmt die BDP-Fraktion hier dem Minderheitsantrag Steiert zu.