Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-05-07
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu meinem Vorredner empfehle ich im Namen der grünen Fraktion, bei den betreffenden Artikeln den Minderheiten Heim und Steiert zuzustimmen.
Sanktionen und die Höhe der Sanktionen haben einen grossen Einfluss darauf, ob ein Gesetz wirklich umgesetzt werden kann oder nicht, ob die Schwere eines Vergehens auch entsprechend streng sanktioniert werden kann. Genau das verlangt die Minderheit Heim. Auch diese Artikel sind wieder sehr technisch.
In Artikel 90 mit dem Minderheitsantrag Steiert geht es um die Verantwortlichkeiten zwischen der Eidgenössischen Zollverwaltung und Swissmedic. Hier scheint es auf den ersten Blick eine Vereinfachung zu geben mit dem Antrag der Mehrheit, was aber auf den zweiten Blick einer Prüfung nicht standhält. Swissmedic ist nach wie vor diejenige Instanz, die eine sachgerechte Produktebeurteilung bei der Einfuhr oder Durchfuhr illegaler Arzneimittel am kompetentesten vornehmen kann; es ist nicht die Eidgenössische Zollverwaltung. Es ist häufig schon schwer abzuschätzen, ob ein Produkt ein Lebensmittel, ein Kosmetikum oder ein Heilmittel ist. Diese Abwägung stützt sich auf die Inhaltsstoffe, auf die Zusammensetzung und auf weitere Indizien, nicht aber auf die Deklaration. Es braucht häufig den Beizug naturwissenschaftlicher Fachpersonen.
Die Gewaltentrennung, wie sie die Mehrheit vorschlägt, führt zu erschwerten und vielleicht auch weniger kompetenten Produktebeurteilungen, zum Risiko, ein illegales Produkt zu übersehen. Sie führt zu Ineffizienz bei anderen Verstössen mit weiteren Zuständigkeiten und erlaubt im Gegensatz zur Vergangenheit keine einheitliche Rechtsanwendung mehr. Mit der einfachen Modifikation der Minderheit Steiert, den zweiten Satz von Artikel 90 Absatz 1 zu streichen, verhindern Sie Ineffizienz und klären die Zuständigkeiten zwischen Swissmedic und Zollverwaltung.
Wir bitten Sie, den Minderheiten zu folgen.